Mit dem gestern beschlossenen Gesetzentwurf verankert die Landesregierung soziale und ökologische Aspekte in der Landesbauordnung. „Damit spiegeln sich gesellschaftliche Änderungen wie der demographische Wandel und Veränderungen im Mobilitätsverhalten nun auch in der Landesbauordnung wider“, erläuterte Staatssekretärin Gisela Splett. Die Neuregelungen führen zu mehr Barrierefreiheit, unterstützen den Fahrradverkehr, und erleichtern die Nutzung regenerativer Energien sowie die Verwendung von Holz als Baustoff.
Bei Neubauvorhaben wird künftig der Anteil barrierefreier Wohnungen erhöht. Auch in Mischgebäuden sind Abstellflächen für Kinderwagen und Gehhilfen vorzusehen. Die Anzahl der Fahrradstellplätze für neue Wohn- und andere Gebäude soll in angemessener Weise erhöht werden. Gleichzeitig können die Gemeinden durch Ortsbaurecht auch weniger als einen baurechtlich notwendigen Kfz-Stellplatz pro Wohnung vorschreiben können. „Insgesamt“, so ist Gisela Splett überzeugt, „unterstützen wir die Entwicklung zu nachhaltiger Mobilität und nachhaltigem Bauen und fördern damit die Attraktivität der Städte und Gemeinden.“
Zusätzlich werden mit Regelungen zur Begrünung baulicher Anlagen und zur erleichterten Nutzung regenerativer Energien Anreize für einen ökologisch hochwertigen Baustil gesetzt. Die erweiterten Verwendungsmöglichkeiten von Holz als Baustoff dienen auch dem Klimaschutz. Wie eine aktuelle Untersuchung des Deutschen Holzwirtschaftsrates ergab, hat Baden-Württemberg schon jetzt die holzbaufreundlichste Landesbauordnung in Deutschland. Baden-Württemberg ist die Holzbauregion Nummer eins in Deutschland. Sowohl bei den Wohngebäuden als auch erstmalig im Nichtwohnbau belegt Baden-Württemberg jeweils den Spitzenplatz. „Die jetzt beschlossenen Änderungen zeigen, dass wir uns auf diesem Spitzenplatz nicht ausruhen werden, sondern weiter konsequent durch neue Maßnahmen zur Schonung endlicher Ressourcen beitragen“, so Splett.
Eine verfahrensrechtliche Änderung ist die Beschränkung des Kenntnisgabeverfahrens auf Bauvorhaben, die die Festsetzungen des Bebauungsplans genau einhalten, so dass keine Entscheidungen über Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen notwendig sind.