Mehr Klimaschutz beim Heizen – darauf zielt das geplante neue Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Wer eine neue Heizung einbauen lässt, muss künftig 15 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen. Allerdings bringt die geplante Novelle mehr Flexibilität: Die Hausbesitzer können nun zwischen zahlreichen Wegen wählen, um die Vorgaben zu erfüllen. Das macht das Gesetz bürgerfreundlicher und sozialer. Außerdem soll es in Zukunft auch für Nichtwohngebäude gelten.
Die Landesregierung hat heute das geplante neue Erneuerbare-Wärme-Gesetz auf den Weg gebracht. Ein notwendiger Schritt, denn wir verbrauchen im Südwesten rund 40 Prozent unserer Energie für den Wärmebereich – vor allem fürs Heizen und für warmes Wasser. „Wenn wir bei der Bekämpfung des Klimawandels Erfolg haben wollen, dann kommen wir nicht darum herum, den Wärmesektor in Angriff nehmen“, macht Umweltminister Franz Untersteller im Video-Interview deutlich.
Flexibel zu mehr Klimaschutz
Das geplante Gesetz steht auf drei Pfeilern: Zum einen müssen künftig 15 statt bisher 10 Prozent der Wärme aus erneuerbarer Energien kommen. Zum zweiten gelten diese Vorgaben künftig auch für Nichtwohngebäude wie etwa Bürogebäude, da hier noch große Spielräume zur CO2-Reduzierung sind. Zum dritten gibt es künftig weit mehr Möglichkeiten, um die Klimaschutz-Vorgaben zu erfüllen: Von der Nutzung von Biogas oder Bioöl, über Wärmedämmungsmaßnahmen und eine Pelletheizung bis hin zur eigenen Solarthermie- oder Photovoltaikanlage. Zudem können Maßnahmen miteinander kombiniert werden und so individuelle Lösungen für das eigene Haus gefunden werden.
Kostengünstige Lösungen möglich
Und die Maßnahmen müssen keineswegs mit großen Mehrkosten verbunden sein, macht Untersteller deutlich. „Wir haben auch sehr kostengünstige Möglichkeiten, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Etwa das Beispiel der Dämmung der Kellerdecke – was für wenige hundert Euro möglich ist. Oder der energetische Sanierungsfahrplan, der ebenfalls für nur wenige hundert Euro erstellbar ist.“ Ein solcher Sanierungsplan gibt wertvolle Hinweise, wie der Energieverbrauch dauerhaft gesenkt und Energiekosten eingespart werden können.
Der Landtag wird Anfang des kommenden Jahres den Gesetzentwurf der Landesregierung beraten. Das geplante neue Gesetz soll dann am 1. Juli 2015 in Kraft treten.