Neues Jagdgesetz

Für ein modernes Jagdrecht

Die Landesregierung hat diese Woche das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz auf den Weg gebracht. Damit modernisiert sie das Jagdrecht – und passt es an wichtige gesellschaftliche und rechtliche Veränderungen an. So hat beispielsweise der Tierschutz seit 2002 Verfassungsrang. Wir haben darüber mit Forstminister Alexander Bonde gesprochen.

„Das alte Landesjagdgesetz stammt aus dem Jahr 1996, es hat ganz wichtige Entwicklungen nicht mitgemacht“, macht Bonde deutlich. Seither ist viel passiert: Die Bevölkerung hinterfragt die Jagd kritisch. Aber auch rechtlich gab es wichtige Neuerungen. „Der Tierschutz hat inzwischen Verfassungsrang in Deutschland“, betont Bonde. Das findet in dem geplanten neuen Jagdgesetz ebenso Niederschlag wie rechtliche Weiterentwicklungen im Natur- und Tierschutz.

Weiterentwicklungen beim Tier- und Naturschutz aufgegriffen

„Wir stärken die Rolle der Jäger in ihrer Funktion als Naturschützer“, sagt Bonde. Ein Baustein für einen besseren Tierschutz in dem geplanten neuen Gesetz ist etwa das Verbot von Totschlagfallen. Solche Fallen können Tiere massiv verletzen und sie qualvoll leiden lassen. „Für die meisten Jäger bedeutet das überhaupt keine Veränderung, aber für diejenigen, die noch mit solchen Fallen jagen, werden wir es verbieten“, betont der Forstminister. 

Das Jagdgesetz greift auch wichtige Erkenntnisse der Wildbiologie auf. Als Beispiel nennt Bonde eine zweimonatige Ruhezeit im Wald, um die Wildtiere zur Ruhe kommen zu lassen. Darüber hinaus werde das geplante Gesetz Jägerinnen und Jäger auch von Bürokratie entlasten.

Umfassende Beteiligung aller betroffenen Gruppen

Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis eines umfassenden Beteiligungsprozesses. Seit Ende 2012 wurden dabei alle betroffenen Gruppen – von den Jägern, über die Forstwirtschaft bis hin zu Natur- und Tierschützern – in  die Debatte eingebunden. „Wir haben in 27 Sitzungen im Detail die weit auseinanderliegenden Positionen der verschiedenen Gruppen diskutiert“, sagt Bonde. Das sei sehr konstruktiv gewesen, auch wenn die Verbände in der aktuellen öffentlichen Debatte wieder auf Maximalpositionen zurückfielen. „In den Arbeitsgruppen haben wir viele Kompromisse formuliert, die sich in dem Gesetz wiederfinden.“

Gesetzentwurf mit Maß und Mitte

Bonde betont den Kompromisscharakter des Gesetzentwurfs der Landesregierung: „Der Gesetzentwurf hat Maß und Mitte und macht praxistaugliche Vorschläge.“ Das Jagdgesetz werde moderat weiterentwickelt und rechtliche und gesellschaftliche Veränderungen aufgegriffen.

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Beteiligungsportal: Gesetzeskommentierung Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Pressemitteilung

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