Bundesrat

Friedrich zur Bundesratssitzung am 26. Februar

Gebäude des Bundesrats (Foto: © Bundesrat)

Bundesratsminister Peter Friedrich stellte in Berlin die Tagesordnung der bevorstehenden 942. Sitzung des Bundesrates vor.

Auch die kommende Sitzung wird von der aktuellen Debatte zur Asyl- und Flüchtlingspolitik geprägt sein. So stehen zum einen das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren – das sogenannte Asylpaket II – und das Gesetz zur erleichterten Ausweisung straffälliger Ausländer auf der Tagesordnung. Beide Gesetze werden erst heute im Bundestag abschließend beraten und dann per Fristverkürzung dem Bundesrat zugeleitet.

Zu den wesentlichen Regelungen des Asylpakets II (TOP 30) zählt u.a. die Einrichtung besonderer Aufnahmeeinrichtungen. Ferner sollen der Vorlage zufolge ,,Abschiebungs-hindernisse aus vermeintlich gesundheitlichen Gründen" abgebaut werden. Danach sollen ,,grundsätzlich nur lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, die Abschiebung des Ausländers hindern können". Da es sich hierbei um ein Einspruchsgesetz handelt und es vermutlich keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses geben wird, ist davon auszugehen, dass der Bundesrat das Asylpaket billigen wird.

Auf der Tagesordnung steht zudem das Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern (TOP 29). Das Gesetz enthält Regelungen zur Verschärfung des Ausweisungsrechts, wonach bereits bei Haft- und Bewährungsstrafen von einem Jahr - bei Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung oder das Eigentum – ausgewiesen werden kann. Auch hierbei handelt es sich um ein Einspruchsgesetz. Baden-Württemberg unterstützt das Gesetzesvorhaben.

Zudem haben Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen eine Entschließung zur besseren Integration von Flüchtlingen (TOP 39) eingebracht. Mit der Entschließung sollen die bisherigen Beschlüsse im Asylbereich als Voraussetzung für schnellere Verfahren unterstrichen, deren rasche Umsetzung durch den Bund gefordert und die herausragende Bedeutung einer aktiven und schnellen Integration der Geflüchteten mit individueller Bleibeperspektive hervorgehoben werden. Integration wird als gesamtstaatliche Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen definiert. Die Entschließung enthält insbesondere einen Katalog von Forderungen an den Bund, wo dessen Unterstützung erwartet wird: Hinsichtlich der Qualität und Quantität der Integrationskurse, bei Kindertagesstätten, Schule und Schulsozialarbeit, beim Ausbau von Einstiegsprogrammen in die berufliche Orientierung und Ausbildung, bei der Aufenthaltserlaubnis von Azubis, im Bereich aktiver Arbeitsmarktförderung, bei der Beseitigung von Studienhindernisse, bei der Wohnungsbauförderung etc.. Baden-Württemberg wird für das Fassen dieser Entschließung ohne weitere Ausschussberatung stimmen.

Initiative Baden-Württembergs zur Begrenzung der Leiharbeit und gegen Missbrauch von Werkverträgen

Baden-Württemberg wird am Freitag zwei eigene Initiativen in die Länderkammer einbringen. Mit der Entschließung zur Begrenzung der Leiharbeit und gegen den Missbrauch von Werkverträgen (TOP 33) soll der Bundesrat die Bundesregierung unter Nennung von Eckpunkten auffordern, zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Dabei geht es nicht darum, Werkverträge und Leiharbeit grundsätzlich abzulehnen. In den vergangenen Jahren sind Leiharbeit und Werkverträge jedoch verstärkt zum Einfallstor für Lohndumping und schlechte Arbeitsbedingungen geworden, das muss durch ein neues Gesetz verhindert werden. Die wichtigsten Eckpunkte sind dabei: die Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, der „Equal Pay“-Grundsatz, d.h.: Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sollen spätestens nach neun Monaten beim Arbeitsentgelt mit den Stammbeschäftigten gleichgestellt werden. Außerdem soll ein Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher erfolgen.

Die zweite Entschließung aus Baden-Württemberg zielt auf die Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von mindestens 50,00 Euro bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr (TOP 8). Dabei handelt es sich um einen Mindestbetrag, ab welchem sich ein Kunde von außerhalb der EU einen Ausfuhrschein ausstellen lassen kann, mit welchem er sich die in Deutschland gezahlte Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen kann. Hintergrund der Initiative ist die gestiegene Zahl schweizerischer Kundinnen und Kunden im baden-württembergischen Grenzgebiet, die sich zuletzt durch die Frankenabwertung noch einmal deutlich erhöht hat. Der unnötige bürokratische Aufwand für Kleinstbeträge führt zu Schlangen, Rückstaus an den Grenzübergängen und einem erheblichen Erfüllungsaufwand im Einzelhandel. Mit einer Bagatellgrenze sollen Kleineinkäufe mit Ausfuhrschein verhindert werden. Die Bundesregierung soll daher aufgefordert werden, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes auf den Weg zu bringen.

Baden-Württemberg ist außerdem Mitantragsteller eines Gesetzentwurfs zur Erweiterung der strafrechtlichen Verfolgung von Propaganda im Internet. Gegenstand dieses Gesetzentwurfs ist die Aufnahme der Tatbestände des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in den Katalog der Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter. Dies soll die strafrechtliche Verfolgung entsprechender Auslandstaten ermöglichen. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen die Einbringung dieses Gesetzentwurfes.

Gesetzentwurf zur Pflegeberufe-Reform

Zu den Gesetzesentwürfen der Bundesregierung, zu denen der Bundesrat eine Stellungnahme abgeben wird, zählt der Entwurf des Pflegeberufe-Reformgesetzes. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Pflegeberufe weiterzuentwickeln, attraktiver zu machen und die inhaltliche Qualität zu verbessern. Ein Kernpunkt der Reform ist die Zusammenführung der bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild. Ergänzend zur fachberuflichen Pflegeausbildung wird ein primärqualifizierendes Pflegestudium an Hochschulen eingeführt. Die beteiligten Ausschüsse haben zum Teil sehr umfangreiche Empfehlungen hierzu abgegeben, die nahezu alle Bereiche der Reform betreffen. Es gibt zahlreiche Hinweise zu Fragen der künftigen Finanzierung der Ausbildungen und Prüfbitten hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen für die Länder. Es wird empfohlen, das Inkrafttreten der Reform um ein Jahr zu verschieben, damit die entsprechenden Vorbereitungen und Umstellungen bewältigt werden können. Baden Württemberg unterstützt die Stellungnahme überwiegend.

Quelle:

Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund

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