Bundesrat

Friedrich zur Bundesratssitzung am 22. April

Peter Friedrich, Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten (Bild: © dpa)

Bundesratsminister Peter Friedrich stellte in Berlin die Tagesordnung der bevorstehenden 944. Sitzung des Bundesrates vor.

Schutz der Stahlindustrie vor Dumpingimporten

Zu den zahlreichen Länderinitiativen, die der Bundesrat in seiner Aprilsitzung behandelt, zählt eine Entschließung, die faire Wettbewerbsbedingungen für die heimische Stahlwirtschaft (TOP 9 a) fordert. Der Antrag betont die zentrale Bedeutung der Stahlindustrie für die industriellen Wertschöpfungsketten in Deutschland und weist darauf hin, dass die Branche gegenwärtig bedroht ist, da China mit großen Mengen Stahl zu Dumpingpreisen auf den EU-Markt drängt. Deshalb fordert der Antrag faire Wettbewerbsbedingungen für die heimische Stahlindustrie. Zum einen müsse sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission für eine konsequente Nutzung der handelspolitischen Schutzinstrumente einsetzen. Die Anerkennung von China als Marktwirtschaft müsse strikt von den fünf festgelegten technischen Kriterien abhängen. Zum anderen weist die Entschließung auf drohende zusätzliche Kostenbelastungen durch verschärfte Klimaschutzanforderungen im Kontext der EU-Emissionshandelssystem-Reform hin. Der Bundesrat soll sich für eine angemessene Verteilung der Kosten der Energiewende aussprechen, so dass diese auch für die Stahlindustrie tragbar bleiben. Die Abstimmungen über den konkreten Entschließungstext – insbesondere über ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den wirtschaftspolitischen und umweltpolitischen Forderungen - laufen noch. Baden-Württemberg unterstützt das Grundanliegen der Entschließung. Das abschließende Votum wird erst nach den politischen Spitzenrunden an diesem Abend festgelegt.

Verbesserung der Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen

Zudem befasst sich die Länderkammer mit einer Entschließung für konkrete Maßnahmen gegen internationale Steuerflucht und Steuerhinterziehung (TOP 41). Ziel ist die Steigerung der Steuergerechtigkeit und eine faire Finanzierung der öffentlichen Haushalte sicherzustellen. Steuerschlupflöcher müssten geschlossen, Steuerkriminalität bekämpft sowie die internationale Zusammenarbeit verbessert werden, heißt es in der Vorlage. Die antragstellenden Länder fordern eine Ergänzung der bestehenden Regelungen, um die wirtschaftlichen Profiteure zu identifizieren und zur Besteuerung heranziehen zu können. Hinsichtlich der Panama-Papers wäre es zu begrüßen, wenn die Medien ihre Informationen den Steuerbehörden zur Verfügung stellten. Die Bundesregierung solle zudem unverzüglich geeignete Schritte zur Erhöhung der Transparenz bei finanziellen Auslandsbeziehungen einleiten. Auch Finanzinstitute, die Beihilfe zum Steuerbetrug leisteten, müssten stärker zur Rechenschaft gezogen werden. Die Antragsteller haben die sofortige Sachentscheidung beantragt. Baden-Württemberg wird dem Antrag beitreten und sowohl die sofortige Sachentscheidung als auch das Fassen der Entschließung unterstützen. Es ist mit einer großen Mehrheit für die Entschließung zu rechnen.

Erhalt der Akteursvielfalt für das EEG 2016

Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben eine Entschließung in den Bundesrat eingebracht, die mehr Chancengleichheit für Bürgerenergieprojekte (TOP 42) fordert. Die bislang von der Bundesregierung vorgenommenen Verbesserungen für Bürgerenergieprojekte, wonach die Teilnahmevoraussetzungen für diese Gesellschaften im neuen Ausschreibungssystem abgesenkt werden sollen, sind aus Sicht der genannten Länder nicht ausreichend. Vielmehr solle den kleinen und regional verwurzelten Betreibern von Erneuerbaren-Energien-Anlagen bei Ausschreibungen einen Vorrang dergestalt eingeräumt werden, dass sie sich auch ohne Angabe eines Gebotspreises an den jeweiligen Ausschreibungsrunden beteiligen können und die Garantie eines Zuschlags erhalten. Baden-Württemberg wird sowohl der sofortigen Sachentscheidung als auch dem Fassen der Entschließung zustimmen.

Neuen Steuerregeln für Investmentfonds

Die Länderkammer befasst sich am Freitag mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (TOP 12). Ziele der Reform des Investmentsteuerrechts sind u.a. die Ausräumung EU-rechtlicher Risiken, die Verhinderung einzelner aggressiver Steuergestaltungen und die Reduzierung der Gestaltungsanfälligkeit des Investmentsteuerrechts insgesamt. Ferner soll der Aufwand für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen auf Seiten der Wirtschaft und der Bürger einerseits sowie der Kontrollaufwand der Verwaltung andererseits in den Massenverfahren bei Publikums-Investmentfonds und deren Anlegern erheblich verringert werden. Schließlich sollen deutsche Dividenden und Immobilienerträge bei in- und ausländischen Fonds künftig mit 15 Prozent Körperschaftsteuer belastet werden. Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfehlen umfangreiche fachlichen Anmerkungen und Änderungen u.a. zur Besteuerung von Streubesitzdividenden und zur Bereitstellung von Wagniskapital zur Finanzierung junger innovativer Unternehmen sowie zur Steuerfreiheit von Anteilen im Rahmen von Lebensversicherungen bzw. im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Baden-Württemberg wird die Stellungnahme weitgehend unterstützen.

Neufassung des Bauvertragsrechts

Die Bundesregierung hat dem Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Bauvertragsrechts (TOP 16) vorgelegt. Ziel ist es, den Verbraucherschutz zu verbessern. Kernpunkte der Neuregelung sind u.a. die Einführung eines Anordnungsrechts des Bestellers einschließlich der Regelungen zur Preisanpassung bei Mehr- oder Minderleistungen, Regelungen zur Abnahme oder die verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit. Außerdem ist im Werkvertragsrecht - und somit auch bei Bauverträgen - die Einführung eines Kündigungsrechts aus wichtigem Grund vorgesehen. Ferner sollen spezielle Regelungen für den Architekten- und Ingenieurvertrag eingeführt werden. Im Zuge dessen sollen Architekten und Ingenieure haftungsmäßig entlastet werden.

Die beteiligten Ausschüsse haben eine umfassende Stellungnahme hierzu vorgelegt, die in erster Linie fachliche bzw. rechtstechnische Anmerkungen sowie ergänzende Hinweise und Forderungen zum Verbraucherschutz zum Gegenstand hat. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Neuregelungen nicht so gestaltet werden dürfen, dass sie einseitig zu Lasten der Handwerker gehen. Baden-Württemberg unterstützt weite Teile der Stellungnahme.

Digitaler Binnenmarkt

Die EU-Kommission hat im Rahmen der Strategie eines digitalen Binnenmarkts einen Vorschlag für eine Portabilitätsverordnung (TOP 25 a) vorgelegt. Die neue Verordnung sieht vor, dass Verbraucher Online-Inhalte wie Streaming-Abos zum Beispiel auf Reisen in der EU leichter nutzen können. Da es sich um einen Verordnungsvorschlag handelt, wird dieses Recht nach der Verabschiedung direkt in allen 28 EU-Mitgliedstaaten gelten. Bis auf den Innen- und Wirtschaftsausschuss, die hierzu Kenntnisnahme empfiehlt, schlagen die anderen beteiligten Ausschüsse eine Stellungnahme vor, wonach sie den Verordnungsentwurf begrüßen, jedoch auf offene Fragen u.a. bezüglich des Urheberrechts hinweisen.

Neue europaweite Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen

Um den Rechtsrahmens für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Anhängern neue zu regeln, hat die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag (TOP 26) vorgelegt. Danach möchte sie als Folge des VW-Skandals und weiteren bekannt gewordenen Manipulationen anderer Hersteller auch ein neues Kontrollsystem für Kraftfahrzeuge installieren. Weitere Neuregelungen zielen auf harmonisierte Anforderungen zur Erreichung von Umwelt- und Sicherheitszielen. Umwelt-, Verkehr- und Wirtschaftsausschuss empfehlen hierzu Stellung zu nehmen. Sie unterstützen das Anliegen der Kommission und fordern u.a., dass Luftschadstoffe und Klimagase auch in der Realität eingehalten werden und wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen vorgesehen werden. Baden-Württemberg wird die Stellungnahme weitgehend unterstützen.

Quelle:

Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund

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