Lärmschutz

„Flüsterasphalt“ und Lärmschutzwände - Bauprogramm Lärmschutzmaßnahmen 2014

Eine neue Asphaltdecke wird auf einer Straße in Freiburg aufgebracht. (Foto: dpa)

„Im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms an Bundes- und Landesstraßen werden im Jahr 2014 eine ganze Reihe von Projekten umgesetzt, die die Anwohnerinnen und Anwohner besser vor Verkehrslärm schützen sollen“, sagte die Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung und Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Gisela Splett.

Viele Menschen in Baden-Württemberg leiden unter Straßenlärm. Während beim Neu- und Ausbau von Straßen Grenzwerte eingehalten werden müssen, stellt die Lärmsanierung an bestehenden Straßen immer noch eine Freiwilligkeitsleistung dar. Maßnahmen an Bundes- und Landesstraßen können ergriffen werden, wenn es in Wohngebieten lauter als 67 dB(A) tags bzw. 57 dB(A) nachts ist. „Wir wollen die Lärmsanierung an bestehenden Straßen und Schienenwegen verbessern und haben deshalb ein Lärmsanierungsprogramm aufgelegt“, so Splett.

Neben dem Bau von Lärmschutzwänden und -wällen stellt der Einsatz lärmarmer Beläge eine wichtige Möglichkeit des baulichen Lärmschutzes dar. Die Straßenbauverwaltung des Landes prüft deshalb bei Sanierungsmaßnahmen, ob die Schwellenwerte für Lärmsanierung überschritten sind. Auch unabhängig von ohnehin anstehenden Sanierungsarbeiten werden Lärmsanierungsmaßnahmen an besonders belasteten Streckenabschnitten durchgeführt. Zum Einsatz kommen dabei pilothaft verschiedene Belagsarten.

Der Bau von Lärmschutzwänden ist 2014 insbesondere an folgenden Bestands­strecken vorgesehen:

  • B 10 bei Reichenbach/Fils
  • B 10 bei Kuchen
  • Verlängerung Lärmschutzwand an der A5 bei Karlsruhe (mit Einbau von Waschbeton mit Lärmminderungswert von - 2 dB(A))  

Wo kein aktiver baulicher Lärmschutz möglich ist, kommen passive Lärmschutzmaßnahmen wie der Einbau von Lärmschutzfenstern in Frage. Bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Lärmsanierung können 75% der anfallenden Kosten bezuschusst werden. In folgenden Ortsdurchfahrten ist in 2014 die Durchführung von passiven Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen:

  • A 6 bei Wolpertshausen
  • B 14 bei Spaichingen
  • B 31 bei Aach, Eigeltingen, Nenzingen
  • B 3 bei Rastatt
  • B 294 bei Neulingen-Bauschlott
  • B 492 bei Gaggenau-Hörden
  • B 19 bei Hüttlingen
  • B 293 bei Albershausen
  • B 33 bei Markdorf, Wirrensegel
  • B 311 bei Erbach
  • L 592 bei Eppingen-Richen
  • L 1100 bei Ilsfeld
  • L 1100 bei Marbach
  • L 1103 bei Gügglingen
  • L 1110 bei Eppingen-Richen
  • L 1124 bei Marbach
  • L 1126 bei Steinheim
  • L 1127 bei Marbach
  • L 1136 bei Hemmingen
  • L 1140 bei Hemmingen
  • L 1221 bei Geislingen
  • L 1124 bei Geislingen
  • L 1230 bei Geislingen
  • L 1231 bei Geislingen
  • L 2218 bei Wolpartshausen      

Lärmarme Straßenbeläge  

Werden bei der Planung von neuen Straßen Lärmpegelminderungsfaktoren von 4 bzw. 5 dB(A) erforderlich, kann derzeit nur der Offenporige Asphalt (OPA) verwendet werden, da nur er rechtlich anerkannte Lärmminderungswerte in dieser Größen­ordnung aufweist – dies ist Voraussetzung für die Anerkennung in Planfeststellungs­verfahren. Der OPA ist jedoch nur Außerorts ab Geschwindigkeiten über 60 km/h geeignet, und außerdem teuer, einbautechnisch problematisch und kurzlebig. Deshalb wurden bereits in der Vergangenheit alternative lärmarme Beläge untersucht, die jedoch derzeit wegen der fehlenden rechtlich anerkannten Lärmpegelminderungsfaktoren nur im Zuge von Lärmsanierungen an bestehenden Straßen angewandt werden können.

Gute Erfahrungen wurden für den Außerortsbereich bislang in Bayern und Baden-Württemberg insbesondere mit dem lärmarmen Splittmastixasphalt (SMA LA) gemacht. Für den Innerortsbereich wurde in Nordrhein-Westfalen die lärmoptimierte Asphaltdeckschicht (LOA 5 D) entwickelt.

Ziel ist, die Haltbarkeit dieser alternativen Beläge sowie die Reproduzierbarkeit und Beständigkeit der Lärmpegelminderung über die erforderliche Zeit nachzuweisen. Diese Nachweise sind Voraussetzung für eine Übernahme in das Asphaltregelwerk und in der Folge für die rechtliche Anerkennung der Lärmpegelminderungsfaktoren. Baden-Württemberg setzt sich für eine zeitnahe Aufnahme des SMA LA in das Regelwerk ein.

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