Verkehr

Fahrplan zur Elektrifizierung der Hochrheinbahn festgeschrieben

Zwei Arbeiter montieren den Fahrdraht einer Oberleitung (Bild: © Deutsche Bahn AG/Claus Weber).

Das Land Baden Württemberg, die Landkreise Waldshut und Lörrach, der Regionalverband Hochrhein-Bodensee, das Schweizer Bundesamt für Verkehr sowie die Kantone Basel-Stadt und Schaffhausen haben sich auf ein gemeinsames Memorandum of Understanding zur Finanzierung der Elektrifizierung der Hochrheinbahn zwischen Basel und Erzingen verständigt.

„Wir alle – auf der deutschen und der schweizer Seite – wollen die Hochrheinbahn elektrifiziert sehen und sind diesem Ziel wieder einen Schritt näher gekommen“, fasste Verkehrs- und Infrastrukturminister Winfried Hermann das Ergebnis zusammen.

Dr. Reto Dubach, Regierungspräsident des Kantons Schaffhausen betonte: „Nachdem der Kanton Schaffhausen mit der Finanzierung der Elektrifizierung zwischen Schaffhausen und Erzingen bereits entscheidende Vorleistungen erbracht hat, ist die vorliegende Verständigung ein wichtiger Meilenstein hin zur dringend notwendigen Elektrifizierung der Hochrheinstrecke.“ Und Regierungsrat Dr. Hans-Peter Wessels, Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartements des Kantons Basel-Stadt, bekräftigte: „Die Elektrifizierung ist unverzichtbar, um die Hochrheinstrecke in eine effiziente trinationale S-Bahn Basel mit Durchmesserlinien einbinden zu können.“

Auch Landrätin Marion Dammann (Kreis Lörrach) und Landrat Dr. Martin Kistler (Kreis Waldshut) betonten die überregionale Bedeutung des gemeinsamen Projekts: „Eine moderne und leistungsfähige Hochrheinstrecke mit attraktivem Rollmaterial ist für uns von enormer Bedeutung. Sie sichert die grenzüberschreitende Anbindung auf alle angebundenen Strecken und ermöglicht neue Fahrrelationen, die heute wegen der Systemunterschiede Diesel und elektrisch nicht möglich sind. Sie ist ein „Muss“ und Bestandteil unserer zukünftigen Entwicklung in der Grenzregion.“

Kosten werden aufgeteilt

Die Kosten der Elektrifizierung wurden dabei mit derzeit 160 Mio. Euro veranschlagt und sollen nun im Rahmen des deutschen Bundes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsprogramms (BGVFG) finanziert werden. Nachdem zuletzt die Finanzierung über ein ÖPP-Modell im Raum gestanden hatte, hat die deutsche Bundesregierung mittlerweile eine Fortführung BGVFG über das Jahr 2019 hinaus angekündigt. Die Beteiligten wollen diese Chance ergreifen. Mit diesem Programm können Nahverkehrsvorhaben durch den deutschen Bund mit einem Anteil von bis zu 60 Prozent der Baukosten finanziert werden. Das Land ist hierzu in guten Gesprächen mit dem Bundesministerium.

Die übrigen 40 Prozent der Kosten sollen je hälftig zwischen den deutschen und Schweizer Beteiligten aufgeteilt werden. Auf Schweizer Seite besteht die Möglichkeit, einen Finanzierungsantrag im Zuge des STEP Ausbauschrittes 2030 vor das eidgenössische Parlament zu bringen. Die dafür nötigen Angaben sollen nun von der DB Netz erarbeitet und zusammengestellt werden. Vorgesehener Termin zur Überweisung der Botschaft ans Schweizer Parlament ist Ende 2018.

Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die Region eine volkswirtschaftliche Untersuchung in Auftrag gibt, die sogenannte Standardisierte Bewertung, die Voraussetzung für die Bundeszuschüsse ist. Sie soll gleichzeitig mit den weiteren Bauplanungsschritten 3 und 4 abgeschlossen sein. Das Land Baden-Württemberg hat zugesagt, den Fahrplan der schnellen IRE-Züge Basel – Singen auf einen durchgehenden Stundentakt auszubauen. Die regionalen Körperschaften sehen, dass die Mehrkosten einer Verdichtung zum 1/2h Takt (der über dem Standard des Landes liegt) regional aufzubringen sind.

Die Finanzierungszusagen der Absichtserklärung stehen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien.

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