Justiz

Evaluation der Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie des Täter-Opfer-Ausgleichs vorgestellt

Rainer Stickelberger, Justizminister (Bild: © dpa)

Die fachlich-strukturelle Qualität der Bewährungs- und Gerichtshilfe konnte in den vergangenen Jahren deutlich gesteigert werden, es gibt aber weiteren Optimierungsbedarf. Das geht aus dem Evaluationsbericht hervor, den Justizminister Rainer Stickelberger in Stuttgart vorstellte.

„Bewährungs- und Gerichtshilfe sind elementare Bausteine bei der Resozialisierung straffällig gewordener Menschen“, sagte der Minister: „Deshalb muss die Qualität stimmen.“ Wenn über die künftige organisatorische Ausgestaltung der justiznahen Sozialarbeit entschieden werde, müsse die nachhaltige Sicherung der Qualität im Mittelpunkt stehen.

Im Jahr 2007 sind Bewährungs- und Gerichtshilfe in Baden-Württemberg auf einen gemeinnützigen Träger übertragen worden. Der Vertrag endet mit Ablauf des Jahres 2016. Die Frage, wie Bewährungs- und Gerichtshilfe anschließend aufgestellt sein sollen, ist noch offen. In ihrem Koalitionsvertrag haben Grüne und SPD vereinbart, die Übertragung auf den freien Träger zunächst kritisch zu überprüfen. Das ist durch den Evaluationsbericht erfolgt, an dem als externe Sachverständige Prof. Dr. Dieter Dölling und Prof. Dr. Dieter Hermann vom Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg sowie Prof. Dr. Horst Entorf vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Universität Frankfurt am Main beteiligt waren.

„Der Bericht zeigt auf, dass die Einführung einer zentralen Struktur bei Bewährungs- und Gerichtshilfe der richtige Weg war und zu qualitativen Verbesserungen geführt hat“, stellte der Justizminister fest. Während es zuvor an Qualitätskontrolle und fachlicher Anleitung gefehlt habe, seien mit der Reform im Jahr 2007 eine zentrale Steuerung, Qualitätsstandards, eine klare Organisation der Arbeitsabläufe und die notwendige technische Ausstattung eingeführt worden. „Das hat sich bewährt“, so Stickelberger.

Zudem gewährleiste die Bewährungshilfe heute eine deutlich erhöhte Betreuungsintensität, was fachlich dringend geboten gewesen sei. Durchschnittlich 95 betreuten Personen pro Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter in der Bewährungshilfe im Jahr 2004 stünden heute weniger als 70 betreute Personen gegenüber. „Das kann sich im bundesweiten Vergleich sehen lassen“, sagte der Minister. Gelungen sei dies durch eine Zunahme bei den hauptamtlichen Bewährungshelfern auf aktuell 438 und das Engagement ehrenamtlicher Bewährungshelfer. Letztere seien verstärkt seit dem Jahr 2009 für die Bewährungshilfe gewonnen worden; derzeit seien dort 613 Ehrenamtliche aktiv. Pro Jahr werden in der Bewährungshilfe mehr als 20.000 Personen betreut, 2013 waren es 21.431. 

„Trotz der Verbesserungen sind wir aber noch längst nicht am Ziel“, betonte Stickelberger. Dies betreffe insbesondere einzelne Aspekte der fachlichen Qualität So müssten etwa die Qualitätsstandards, die für Berichte an das jeweilige Gericht oder für die Falldokumentation durch die Sozialarbeiter inhaltliche Vorgaben machen, in der Summe noch besser umgesetzt werden. Als Beispiele nannte der Minister detaillierte Angaben zur Betreuung sowie die Analyse der gegenwärtigen Situation einer betreuten Person. „Für Gerichte und Staatsanwaltschaften sind diese Angaben sehr wichtig, weil sie auf der Basis der Berichte über die Bewährung des Betroffenen entscheiden.“

Stickelberger kündigte an, dass bis zum Herbst eine Entscheidung über die künftige Ausgestaltung der Bewährungs- und Gerichtshilfe getroffen werde. „Wir müssen festlegen, ob wir sie erneut ausschreiben und einem freien Träger übertragen wollen, oder ob wir sie in staatlicher Regie weiterführen.“ Neben der freien Trägerschaft seien etwa die Errichtung einer eigenständigen Behörde, einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder auch eine vom Land getragene privatrechtliche Organisationsform denkbar. Die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Modelle würden nun gemeinsam mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft untersucht.

Zudem lud der Minister zu einem breit angelegten Beteiligungsprozess ein. „Bewährungs- und Gerichtshilfe leisten einen großen Beitrag für die Gesellschaft, denn sie verhelfen straffällig gewordenen Menschen zu einem straffreien Leben“, sagte er: „Deshalb möchten wir uns mit allen Beteiligten darüber austauschen, welche Bewährungs- und Gerichtshilfe wir in Zukunft haben sollten. Der Evaluationsbericht ist die notwendige Grundlage dafür.“

Weitere Informationen

Wenn ein Straftäter oder eine Straftäterin vor Gericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass die Strafe verbüßt werden muss. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie zur Bewährung ausgesetzt werden. Sofern ein Verurteilter innerhalb der vom Gericht festgelegten Bewährungszeit keine weiteren Straftaten begeht und die erteilten Auflagen und Weisungen erfüllt, kann die Freiheitsstrafe erlassen werden.

Für die Dauer der Bewährungszeit kann ein Gericht einem Verurteilten einen Bewährungshelfer oder eine Bewährungshelferin zur Seite stellen. Aufgabe dieser Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen ist es, Verurteilten zu einem straffreien  Leben zu verhelfen, die Erfüllung der Auflagen und Weisungen zu überwachen und sie in ihrer Lebensführung zu unterstützen.

Anders als Bewährungshelfer werden Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer bereits im Ermittlungsverfahren im Auftrag von Staatsanwaltschaften aktiv. Der Fokus der Gerichtshelfer richtet sich auf die Ursachen und Beweggründe für strafbares Verhalten. Sie zeigen Wege für eine künftige straffreie Lebensführung der Beschuldigten auf. Darüber hinaus führen sie den Täter-Opfer-Ausgleich durch und erstellen Berichte zur Vorbereitung von Entscheidungen im Vollstreckungs- und Gnadenverfahren.

Unter dem Dach des gemeinnützigen freien Trägers, der Neustart gGmbH, die für Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie den Täter-Opfer-Ausgleich in Baden-Württemberg zuständig ist, sind derzeit 438 hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelferinnen und -helfer tätig. Sie alle verfügen über eine Ausbildung zum Dipl.-Sozialarbeiter, Dipl.-Sozialpädagogen oder eine entsprechende Qualifikation. Im Jahr 2013 wurden landesweit 21.431 Personen in der Bewährungshilfe betreut, in der Gerichtshilfe waren es 3.475.

Evaluation der Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie des Täter-Opfer-Ausgleichs in Baden-Württemberg (PDF)

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