Inklusion

Einigung über finanzielle Auswirkungen der schulischen Inklusion

Die Schüler Johannes (l.) und Felix (r.), ein Junge mit Down-Syndrom, sitzen in der Gemeinschaftsschule Gebhardschule in Konstanz an einem Klassentisch beim Malen. (Foto: © dpa)

Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid und Kultusminister Andreas Stoch haben mit den Kommunalen Landesverbänden eine Einigung erzielt, wie die im kommunalen Bereich anfallenden Kosten für den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung ab dem kommenden Schuljahr verteilt werden.

„Die Umsetzung der Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, sagten die Minister. „Die Vereinbarung macht deutlich, dass Land und Kommunen gemeinsam daran arbeiten, sie zu einem Erfolg zu führen.“

Der Vereinbarung zufolge erhalten die Kommunen für bauliche Maßnahmen und den Mehraufwand bei Lernmitteln eine jährliche Ausgleichszahlung. Auch an den zu erwartenden zusätzlichen Aufwendungen für die Jugendhilfe wird sich das Land beteiligen. Im Bereich der Eingliederungshilfe haben sich Land und Kommunale Landesverbände auf eine freiwillige pauschale Leistung des Landes verständigt. Darüber hinaus hat sich das Land bereit erklärt, die für die Schülerbeförderung an die Kommunen geleisteten Beträge in den kommenden Jahren zu erhöhen. Insgesamt belaufen sich die Zahlungen des Landes für das Schuljahr 2015/2016 auf 18 Millionen Euro, für das Schuljahr 2016/2017 liegen sie bei 24 Millionen Euro, in den beiden darauffolgenden Schuljahren bei jeweils 30 Millionen Euro.

Weiterhin wurde vereinbart, nach drei Jahren eine Überprüfung der tatsächlich entstandenen Mehrkosten vorzunehmen und auf dieser Basis weitergehende Vereinbarungen zu treffen.

„Mit der Vereinbarung bringen wir die Umsetzung der Inklusion einen wichtigen Schritt voran“, sagte Kultusminister Stoch. „Wir schaffen eine notwendige finanzielle Grundlage für deren Gelingen“, so Finanz- und Wirtschaftsminister Schmid.

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