Verbraucherschutz

Dringlichkeit bei gesetzlicher Neuregelung von Scoring-Verfahren

„Die Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern anhand ihrer Anschrift ist diskriminierend und gehört längst verboten. Es kann nicht sein, dass jemand mehr für seinen Kredit bezahlen muss, nur weil er im ´falschen` Viertel wohnt. Der einstimmige Beschluss, mit dem die Forderung aus Baden-Württemberg nach einem Verbot des Geoscoring von der Verbraucherschutz­ministerkonferenz angenommen wurde, ist ein klarer Handlungsauftrag an die Bundesregierung“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde in Stuttgart.  

Das sogenannte Scoring sei zwar ein grundsätzlich zugelassenes Berechnungs­verfahren , bei dem Auskunfteien auf Basis von Erfahrungswerten die voraussichtliche Bonität von Verbraucherinnen und Verbrauchern beurteilen. Nicht hinnehmbar sei jedoch die gängige Praxis, die Berechnung im Wesentlichen auf Anschriftendaten und Informationen zum Wohnumfeld von Betroffenen zu stützen („Geoscoring“) sowie die Verwendung von reinen Schätzdaten - zum Beispiel die Schätzung des Alters anhand des Vornamens. „Es darf aber keinen Unterschied machen, ob Kevin oder Horst einen Kredit beantragt. Dass solche Prognosemethoden zwangsläufig zu unsachgemäßen und möglicherweise diskriminierenden Bewertungen führen, liegt auf der Hand. Leider war die Bundesregierung bisher nicht bereit, die Verwendung von Anschriftendaten zur Berechnung der Bonität von Verbraucherinnen und Verbrauchern gänzlich zu verbieten“, erläuterte Bonde. Die Verbraucherschutz­ministerinnen und -minister der Länder hätten mit ihrem einstimmigen Votum über Parteigrenzen hinweg ein deutliches Zeichen Richtung Berlin gesetzt.

Verbraucherschutz und Datenschutz Hand in Hand

Unterstützung erfuhr die von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in die diesjährige Verbraucherschutzministerkonferenz eingebrachte Initiative auch von Jörg Klingbeil, dem baden-württembergischen Landesbeauftragten für den Datenschutz: „Es freut mich, dass Baden-Württemberg sich klar für ein generelles Verbot des Geoscoring ausgesprochen hat. Der von Minister Bonde und seinen Länderkollegen erwirkte Beschluss entspricht einer langjährigen Forderung des Datenschutzes“, betonte Klingbeil.  

Zahlreiche Baustellen für den Gesetzgeber beim Thema Scoring

Auch in weiteren Aspekten von Scoring-Verfahren sieht Verbraucherminister Bonde dringenden gesetzgeberischen Nachbesserungsbedarf. So sollen die gesetzlichen Anforderungen an die Wissenschaftlichkeit und Prognosegenauigkeit von Scoring -Verfahren deutlich über das bisher vorgeschriebene Niveau hinaus erhöht werden. Darüber hinaus macht sich Baden-Württemberg für eine gesetzliche Ausweitung der Auskunftsansprüche von betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber den Auskunfteien stark. Sämtliche Vorschläge wurden einstimmig von der Verbraucherschutzministerkonferenz angenommen.  

Das Engagement des baden-württembergischen Verbraucherministeriums erschöpfe sich nicht in politischen Initiativen. „Wir stellen den Verbraucherinnen und Verbrauchern im aktuellen BondesRat konkrete Tipps zum Scoring zur Verfügung. Hier geben wir unter anderem Hinweise, was beim Umgang mit Sozialen Netzwerken oder beim Kreditscoring beachtet werden muss“, so Bonde abschließend.

Weitere Informationen

Den aktuellen BondesRat gibt´s unter www.bondesrat.de Die Homepage des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg ist abrufbar unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de.

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