Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Wiedereinführung der im Jahr 1977 abgeschafften Verfassten Studierendenschaft beschlossen. Damit wird nach über drei Jahrzehnten in unserem Land ein Stück Normalität wieder hergestellt.
Die Studierenden im Südwesten erhalten eine starke Stimme in den Hochschulen - wie dies in allen Bundesländern bis auf Bayern - bereits der Fall ist. „Mit der Einführung der Verfassten Studierendenschaft schaffen wir die gesetzliche Grundlage dafür, dass sich eine demokratisch gewählte Vertretung wirkungsvoll für die Belange der Studierenden einsetzen kann“, sagt Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.
Die Verfasste Studierendenschaft kann sich in Zukunft wirkungsvoll für die Verbesserung der Studienbedingungen an ihrer Hochschule einbringen und sich als starke Stimme der Studierenden in die Debatte um Verbesserungen der Bolognareform einmischen. Sie kann sich genauso um das studentische Leben jenseits des reinen akademischen Betriebs kümmern: Durch Beratungsleistungen für Studierende, durch musikalische, kulturelle und sportliche Angebote wird die Verfasste Studierendenschaft das Leben an den Hochschulen bereichern.
Auch die politische Bildung der Studierenden gehört künftig zu den Aufgaben der Verfassten Studierendenschaft. Dazu kann sie politische Diskussionsveranstaltungen organisieren, muss dabei jedoch die parteipolitische, religiöse und weltanschauliche Neutralität wahren.
Erstes internetgestütztes Gesetzgebungsverfahren in Baden-Württemberg
Bei der Erarbeitung des Gesetzes wurde von Beginn an der Dialog mit den Studierenden und Hochschulen gesucht, um verschiedene Vorstellungen und Bedürfnisse berücksichtigen zu können. Auf der Webseite www.wir-wollen-deinen-kopf.de hat das Wissenschaftsministerium die erste Online-Beteiligung zu einem Gesetzgebungsverfahren des Landes durchgeführt. Die Plattform lud alle Interessierten im Land ein, den Gesetzentwurf der Landesregierung zu kommentieren. Die Seite konnte über 48.000 Besucher und 508 Beiträge verzeichnen. Das Internetverfahren hat wie die Gespräche mit Hochschulen und Studierenden und wie die klassische Verbandsanhörung viele wichtige Anregungen für das Gesetzesvorhaben geliefert. „Die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft ist ein Musterbeispiel für partizipative Gesetzgebung und dafür, wie der Dialog mit den Beteiligten zu besseren Gesetzen führt“, sagt Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Akademische Weiterbildung wird gestärkt
„Mit der Umsetzung des Gesetzes zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft wird ein wichtiges Vorhaben aus dem grün-roten Koalitionsvertrag vom April 2011 umgesetzt“, unterstreicht Ministerpräsident Kretschmann. „Zugleich stärken wir mit dem Gesetz die akademische Weiterbildung“, ergänzt Wissenschaftsministerin Bauer.
So ermöglicht das Gesetz in einem zweiten Teil deutliche Verbesserungen im Bereich der akademischen Weiterbildung und erleichtert den Übergang vom Beruf in die Hochschule. Beruflich erworbene Kenntnisse werden zukünftig stärker für ein Studium angerechnet - ein Impuls für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen.
Außerdem werden bisherige Kontaktstudien zu Modulstudien weiterentwickelt. Für die Kontaktstudien können zukünftig Leistungspunkte im Sinne einer wissenschaftlichen Währungseinheit vergeben werden, die auf ein späteres Hochschulstudium anrechenbar sind. Kontaktstudien müssen hierbei nicht wie bisher zwingend privatrechtlich ausgestaltet werden sondern können auch in öffentlich-rechtlicher Form angeboten werden.