Die Landesregierung hat den Entwurf des Landesanerkennungsgesetzes beschlossen und bringt ihn nun in den Landtag ein. Damit wird die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen vereinfacht. Davon profitieren sowohl die Zuwanderinnen und Zuwanderer als auch die Wirtschaft, die auf Fachkräfte angewiesen ist, betont Integrationsministerin Bilkay Öney im Interview.
Die Landesregierung hat den Entwurf des Landesanerkennungsgesetzes beschlossen. Warum brauchen wir das Gesetz?
Bilkay Öney: Baden-Württemberg ist das Flächenland mit dem höchsten Bevölkerungsanteil an Migrantinnen und Migranten. Mehr als jeder vierte Baden-Württemberger hat ausländische Wurzeln. Viele dieser Menschen bringen eine im Ausland erworbene Qualifikation mit. Bislang waren die Anerkennungsverfahren für diese Abschlüsse oft langwierig und intransparent. In der Folge ließen viele gut qualifizierte Zuwanderinnen und Zuwanderer ihre Abschlüsse nicht anerkennen und arbeiteten in Jobs, die weit unter ihrer Qualifikation lagen. Mit dem Landesanerkennungsgesetz wird sich das nun ändern: Die Landesregierung vereinfacht und vereinheitlicht die Verfahren. Zuwanderinnen und Zuwanderer erhalten einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer Abschlüsse mit deutschen Referenzberufen.
Welche Eckpunkte für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen sieht das Gesetz im Einzelnen vor?
Öney: Es gibt Berufe, die auf Bundesebene geregelt sind. Für andere wiederum sind die Länder zuständig. Aus diesem Grund gibt es auch ein Bundesanerkennungsgesetz und Anerkennungsgesetze der Länder. Diese Gesetze regeln die Überprüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Qualifikationen. Im Südwesten fallen rund 260 Berufe in den Regelungsbereich des Landesanerkennungsgesetzes. Zu diesen Berufen gehören zum Beispiel Ingenieure, Techniker, Lehrer, Erzieher sowie Gesundheits- und Krankenpflegehelfer. Bislang waren Menschen aus Nicht-EU-Staaten oder mit Nicht-EU-Qualifikationen bei der Überprüfung benachteiligt. Das ändert die Landesregierung nun: Im Landesanerkennungsgesetz wird grundsätzlich auf die Differenzierung nach dem Herkunftsland der Antragstellenden und der Qualifikation verzichtet. Zudem wird es einen Beratungsanspruch geben. Für Antragstellerinnen und Antragsteller bedeutet dies: Sie können sich unabhängig vom Anerkennungsverfahren kostenlos informieren, zum Beispiel über die zuständige Anerkennungsstelle, den Verfahrensablauf und die Verfahrensvoraussetzungen sowie über eventuelle Qualifizierungsmaßnahmen.
Welche Wirkung will die Landesregierung mit dem Gesetz in Bezug auf die Wirtschaft erreichen, welche in Bezug auf die Integration?
Öney: Baden-Württemberg braucht Fachkräfte. Schon heute haben wir in einigen Regionen und Berufen einen Mangel an gut qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ein Weg, um das Potenzial von Zuwanderinnen und Zuwanderern besser zu nutzen, ist die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen. Mit dem Landesanerkennungsgesetz schaffen wir diese Bedingungen. Somit dient das Gesetz sowohl Zuwanderinnen und Zuwanderern, die in ihren angestammten Berufen arbeiten möchten, als auch der baden-württembergischen Wirtschaft. Das Landesanerkennungsgesetz setzt ein starkes Zeichen für Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe. Es ist Ausdruck einer lebendigen Willkommenskultur. Gleichzeitig ist das Gesetz ein wichtiger Meilenstein im Bemühen um Fachkräfte und Zukunftsfähigkeit.