Bundesrat

Bundesrat berät Vorhaben der Bundesregierung zur Terrorbekämpfung

Gebäude des Bundesrats (Foto: © Bundesrat)

Bundesratsminister Peter Friedrich stellte in Berlin die Tagesordnung der bevorstehenden 931. Sitzung des Bundesrates vor. Unter anderem stehen zwei Vorhaben der Bundesregierung zur Terrorbekämpfung auf der Tagesordnung.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Auf der Tagesordnung der Plenarsitzung stehen drei Gesetzesbeschlüsse des Bundestages. Neben Gesetzen zur Finanzaufsicht über Versicherungen (TOP 1) und zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (TOP 2) wird die Länderkammer ein Gesetz abschließend behandeln, welches die Auszahlung sogenannter Ghettorenten an Berechtigte in Polen ermöglicht (TOP 25).

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Von den Regierungsentwürfen sind zwei Vorhaben zur Terrorbekämpfung hervorzuheben: Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Personalausweisgesetzes (TOP 6) möchte die Bundesregierung verhindern, dass gewaltbereite Dschihadisten in Krisengebiete ausreisen, um dort an Kampfhandlungen teilzunehmen. Zu diesem Zweck soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die es erlaubt, Extremisten den Personalausweis zu entziehen und sie so an der Ausreise zu hindern. Sie erhalten einen Ersatzausweis, der nicht zum Verlassen Deutschlands berechtigt. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen hierzu eine Stellungnahme, die voraussichtlich von der Mehrheit der Länder unterstützt wird.

Ein weiterer Gesetzentwurf, der die Bekämpfung des internationalen Terrorismus zum Ziel hat, sieht verschiedene Änderungen des Strafrechts vor (TOP 12). Um der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus entgegenzuwirken setzt der Gesetzentwurf u. a. eine Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und Forderungen der Financial Action Task Force um. So soll künftig bereits die versuchte Ausreise aus Deutschland strafbar sein, wenn sie dazu dient, sich in Terrorcamps ausbilden zu lassen oder an Kämpfen in Krisengebieten teilzunehmen. Ein neu geschaffener Tatbestand "Terrorismusfinanzierung" stellt jegliches Sammeln, Entgegennehmen oder Bereitstellen von Vermögenswerten unter Strafe, mit denen terroristische Aktivitäten unterstützt werden. Baden-Württemberg unterstützt hierzu die seitens des Innenausschusses empfohlene Stellungnahme zum Gesetzentwurf.

Länderinitiativen

Baden-Württemberg bringt eine Entschließung in den Bundesrat ein, wonach die Bundesregierung aufgefordert werden soll, den Entwurf für ein Gesetz vorzulegen, das den Bundesfreiwilligendienst, die Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) sowie die sonstigen Freiwilligendienste zusammenfasst (TOP 4). Ziel der Initiative ist es Transparenz und Klarheit unter den Diensten herzustellen und dafür zu sorgen, dass die Freiwilligendienste nicht in Konkurrenz zueinander geraten. Die Entschließung wird am 6. März 2015 vorgestellt und dann zur Beratung den Ausschüssen überwiesen.

Ferner liegen dem Bundesrat zwei neue Initiativen zu den Themen Asyl und Zuwanderung vor. So möchte Bayern in einem Gesetzentwurf den Kosovo, Albanien und Montenegro zu sicheren Herkunftsstaaten erklären (TOP 26), Rheinland-Pfalz setzt sich mit einem Entschließungsantrag für ein transparentes Einwanderungsgesetz  ein (TOP 27).

Bayern beruft sich darauf, dass die Zahl der Asylanträge durch Angehörige der genannten Staaten stark angestiegen sei, obwohl die Voraussetzungen für die Asylgewährung nur in wenigen Einzelfällen vorlägen. Dagegen sieht die Initiative aus Rheinland-Pfalz die Schaffung eines modernen, einfachen und transparenten Einwanderungsgesetzes vor. So möchte das Land die Bundesregierung auffordern, den Entwurf eines Einwanderungsgesetzes vorzulegen, der unter anderem sämtliche Regelungen für die arbeitsmarktbezogene Einwanderung zusammenfasst. Rheinland-Pfalz begründet dies unter anderem damit, dass die demographische Entwicklung und der wachsende Fachkräftebedarf eine verstärkte Einwanderung nach Deutschland erfordere. Beide Vorlagen sollen in der Plenarsitzung am 6. März 2015 vorgestellt werden. Im Anschluss ist die Beratung in den Ausschüssen vorgesehen.

 

EU-Vorlagen

Hervorzuheben ist der Verordnungsentwurf über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) (TOP 14). Damit soll die von der EU-Kommission angekündigten Investitionsoffensive in Höhe von mindestens 315 Milliarden Euro, die das Wachstum in Europa ankurbeln und mehr Arbeitsplätze schaffen soll, konkretisiert werden. Die Ausschüsse empfehlen hierzu eine Stellungnahme, in der die Initiative begrüßt und die ehrgeizige Zeitplanung zur Umsetzung des Vorschlags unterstützt wird. Kritisch bewertet wird dagegen das Stimmrecht von denjenigen Mitgliedstaaten und Dritten im Lenkungsrat, die sich finanziell am EFSI beteiligen, da dieser frei von politischer Einflussnahme bleiben sollte. Zudem verlangt die Stellungnahme, dass bei der Projektauswahl lediglich innovative und nachhaltige Projekte gefördert werden. Bekräftigt wird die pauschale Ablehnung einer Mittelumschichtung aus dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 in Höhe von 2,7 Mrd. € zur Finanzierung des EFSI.

 

Verordnungen

Im Übrigen befasst sich der Bundesrat mit mehreren Verordnungen, wie der Verordnung über den kollektiven Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (TOP 17). Diese konkretisiert Vorgaben zur Rückstellung von Beitragserstattungen in der Lebensversicherung. Künftig soll die Überschussbeteiligung der Versicherten nicht mehr davon abhängen, ob der Vertrag zum Alt- oder Neubestand des Versicherers gehört. Die Ausschüsse empfehlen die Zustimmung zur Verordnung u.a. mit der Maßgabe, dass die Herabsetzung der maximalen Obergrenze für den kollektiven Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung von 80 auf 60 Prozent her-unter gesetzt wird. Baden-Württemberg wird dieser Verordnung unter der entsprechen-den Maßgabe zustimmen.

Die Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (TOP 19) sieht vor, die "Pille danach" aus der Rezeptpflicht zu entlassen. Baden-Württemberg begrüßt die Verordnung ausdrücklich. So hatte Baden-Württemberg gemeinsam mit anderen Ländern bereits im Juli 2013 eine Entschließung in den Bundesrat eingebracht, worin die Entlassung der Wirkstoffe aus der ärztlichen Verschreibungs-pflicht gefordert worden war.

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