Bundesrat

Bundesrat berät EU-Fonds für strategische Investitionen

Gebäude des Bundesrats (Foto: © Bundesrat)

„Die alleinige Sparpolitik in Europa hat in die falsche Richtung gewiesen. Deshalb ist es gut und richtig, wieder mehr Anreize für mehr Investitionen zu schaffen. Der EFSI-Fonds kann dazu einen großen Beitrag leisten. Wichtig ist vor allem, Projekte zu identifizieren, die einen europäischen Mehrwert bringen“, sagte der Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten, Peter Friedrich. „Was wir brauchen, sind zukunftsfähige und nachhaltige Investitionen und keine verstaubten Projektideen“, betonte Friedrich.

Der Bundesrat befasst sich in seiner Sitzung am Freitag, den 6. März, mit dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen“ (TOP 14). Ziel ist die Unterstützung wachstumsfördernder Investitionen, wie strategische Infrastrukturen. Es sollen 315 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen mobilisiert werden, die mit 16 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt kommen und mit 5 Milliarden Euro von der EIB.

„Die EU ist gut beraten, bei der Auswahl von Projekten, Experten miteinzubinden. Diese können auf der Basis von Fakten entscheiden, ob auch wirklich Wachstum und Arbeitsplätze geschaffen werden oder ob nur teure Projekt-Ruinen entstehen“, machte der Minister deutlich. Ein Lenkungsrat sowie ein Investitionsausschuss sollen somit als Gremien für den EFSI fungieren. Der Lenkungsrat soll gewährleisten, dass die Investitionsleitlinien, das Risikoprofil, die strategischen Grundsätze und die Portfoliostrukturen des EFSI festgelegt  sind. Außerdem werden somit einzelne Projekte vom Investitionsausschuss geprüft und es wird entschieden, welche realisiert werden.

Als bedenklich werde es betrachtet, sollten aus dem Etat von Horizon 2020 Forschungsmittel zur Finanzierung des Fonds herangezogen werden. So werden Gelder aus einem Fonds verwendet, der heute bereits gut funktioniere und innovatives Wachstum ermöglicht, um ein Projekt mit noch unsicherer Wachstumswirkung zu finanzieren. „Wir müssen achtgeben, dass der Schuss nicht nach hinten losgeht“, so Friedrich.

Mit der Verordnung soll ein transparentes Investitionsprojekteverzeichnis auf EU-Ebene geschaffen werden, anhand dessen sich Investoren über laufende und künftige Projekte informieren können. Dies soll als Grundlage einer Investitionsentscheidung dienen. Es wird technische Hilfe zur Unterstützung der Projektauswahl und -gestaltung bereitgestellt. Der Aufbau einer Europäischen Plattform für die Beratung von Investitionen soll bei der Ermittlung, Vorbereitung und Entwicklung von Projekten in der EU helfen. „Es gilt nun, lohnende Investitionsprojekte und funktionierende Geschäftsmodelle hierfür zu entwickeln und potentielle Investoren aus der Privatwirtschaft zu gewinnen, wenn der Plan zeitnah greifen soll. Die Mitgliedstaaten und Regionen sollten sich nun darum kümmern, durch Investorenkonferenzen und geeignete Maßnahmen, gute Projektideen zu identifizieren“, stellte der Minister heraus.

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