Umweltministerkonferenz

Bund und Länder beschließen nationales Hochwasserschutzprogramm

Bund und Länder haben auf der 83. Umweltministerkonferenz in Heidelberg ein nationales Hochwasserschutzprogramm beschlossen. Insgesamt 102 Hochwasserschutzmaßnahmen an Elbe, Donau, Oder, Rhein und Weser umfasst das Programm.

„Wir haben auf dem Weg zu mehr und effektiverem Hochwasserschutz einen wichtigen Schritt nach vorne gemacht. Mit der Umsetzung der über 100 beschlossenen vordringlichen Maßnahmen werden wir unserer Verantwortung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern gerecht.“

Der Vorsitzende der Umweltministerkonferenz, Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller, zeigte sich am Ende der insgesamt dreitägigen Konferenz in Heidelberg zufrieden mit den getroffenen Beschlüssen. Die Diskussionen und Gespräche zu den unterschiedlichsten Themen hätten deutlich gemacht, was für eine hohe Bedeutung Umwelt- und Naturschutz über Länder- und Parteigrenzen hinweg inzwischen genießen: „Kontrovers debattieren wir in der Regel über das ‚Wie‘ effektiven Umwelt- und Naturschutzes, das ‚Was‘ ist sehr oft unstrittig“, sagte Untersteller.

Nationales Hochwasserschutzprogramm beschlossen

Beim wichtigen Thema Hochwasserschutz zum Beispiel seien sich die Umweltministerinnen und -minister, sowie die Umweltsenatorin und Umweltsenatoren von Bund und Ländern in den Zielen absolut einig. Einem Grundsatzbeschluss der UMK vom Herbst letzten Jahres folgend, sei das Nationale Hochwasserschutzprogramm jetzt inhaltlich definiert worden.

Insgesamt 102 Hochwasserschutzmaßnahmen an Elbe, Donau, Oder, Rhein und Weser umfasst das Programm. Dabei handelt es sich um Maßnahmen zur Deichrückverlegung beziehungsweise zur Wiedergewinnung natürlicher Rückhalteflächen, um gesteuerte Hochwasserrückhaltung (Polder) sowie um die Beseitigung von Schwachstellen, womit die notwendige Modernisierung bestehender Hochwasserschutzsysteme gemeint ist. Die Kosten für die Umsetzung der 102 Maßnahmen veranschlagen Bund und Länder mit rund 5,4 Milliarden Euro über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren.

Bei der bis zuletzt strittigen Frage der Finanzierung des Programms haben sich Bund und Länder auf einen Kompromiss geeinigt. In einer ersten Tranche soll der Bund zunächst 1,2 Milliarden Euro im so genannten „Sonderrahmenplan präventiver Hochwasserschutz“ für eine Programmlaufzeit von zehn Jahren bereitstellen. Gleichzeitig werden Bundestag und Bundesregierung gebeten die Finanzausstattung des Plans gemäß dem Bedarf insgesamt deutlich anzuheben. Die Länder gehen davon aus, dass der Bundesanteil an der Finanzierung der Förderung des Hochwasserschutzes bei 70 Prozent liegt.

Jährlich wollen Bund und Länder außerdem die Priorisierung der anzugehenden Maßnahmen aus dem Nationalen Hochwasserschutzprogramm aktuell festlegen. Kriterien dafür sind Realisierbarkeit, Effizienz und Wirksamkeit für den Naturraum Fluss.

UMK-Vorsitzender Franz Untersteller: „Das ist jetzt ein guter Anfang, mit dieser Vereinbarung haben Bund und Länder ihre gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung des Hochwasserschutzprogramms festgeschrieben. Es ist aber schon so, dass insgesamt mehr Mittel erforderlich sind, um die von allen als notwendig erkannten Maßnahmen umzusetzen. Darüber werden wir weiter reden.“

Beschluss unterstreicht die Bedeutung der Energieeffizienz als Handlungsfeld

Neben dem Hochwasserschutz setzte sich die Umweltministerkonferenz erneut auch mit Fragen zur Umsetzung der Energiewende auseinander. Auf Vorschlag Baden-Württembergs stand das Thema der effizienten Energienutzung im Mittelpunkt. „Die Steigerung der Energieeffizienz ist ein Muss, um die europäischen und deutschen Ziele in der Energie- und der Klimaschutzpolitik zu erreichen“, betonte der UMK-Vorsitzende und baden-württembergische Umweltminister Untersteller. Er freue sich, dass Bund und Länder auf der UMK einen Beschluss gefasst hätten, der die Bedeutung der Energieeffizienz als Handlungsfeld unterstreiche: „Wir sind uns einig, dass Fortschritte bei der Energieeinsparung und der effizienten Energienutzung das Klima schützen und einen Beitrag leisten, die Importabhängigkeit Deutschlands von fossilen Energieträgern zu verringern, die Versorgungssicherheit im Strom- und Wärmebereich zu gewährleisten sowie die Energiekosten zu senken.“

Grundsätzliche Einigkeit bestehe auch in den Instrumenten, mit denen die Energieeffizienz insbesondere im Wärmebereich verbessert werden könne, sagte Untersteller. Der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gehöre beispielsweise dazu, die Umweltministerkonferenz habe deshalb den Bund aufgefordert, das KWK-Gesetz jetzt zügig zu novellieren und die Energieeffizienzrichtlinie der EU umzusetzen.

Von entscheidender Bedeutung sei außerdem, die Sanierungsquote im Gebäudebereich spürbar zu erhöhen: „Dazu benötigen wir Informationen und unabhängige Beratung für Hausbesitzer sowie wirksame Förderinstrumente, die Investitionen in die Sanierung anreizen. Wir haben die Bundesregierung aufgefordert, bestehende Angebote zu evaluieren und gegebenenfalls, zum Beispiel auch in Zusammenarbeit mit den Fachverbänden und Kammern, zu optimieren.“ Vorstellbar seien für die Zukunft auch neue Förder- und Anreizinstrumente, so Untersteller weiter. Denkbar und andiskutiert worden seien etwa die Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen über die Steuer zu begünstigen oder das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes auf den Gebäudebestand auszuweiten. Die Bitte, diese beiden Vorschläge umzusetzen, haben einige Länder in Form einer Protokollerklärung an die Bundesregierung adressiert.

Energieeffizienz eine wesentliche Voraussetzung für effektiven Klimaschutz

Energieeffizienz sei aber nicht nur ein Schlüssel zur Energiewende, sagte der UMK-Vorsitzende. Mehr noch sei sie eine wesentliche Voraussetzung für effektiven Klimaschutz: „Das Bundesumweltministerium arbeitet derzeit an einem Aktionsprogramm Klimaschutz, das begrüßen die Länder ausdrücklich. Wir würden uns wünschen, dabei intensiv eingebunden zu werden.“

Der Umweltministerkonferenz sei insbesondere wichtig, dass die Bundesregierung sich für eine wirksame Reform des europäischen Emissionshandels einsetze. Nur dann könne die gewollte Anreizwirkung für Investitionen in CO2-arme Technologien erzielt werden. Auch Handlungsvorschläge für Fortschritte bei der Energie- und Ressourceneffizienz müsse das Aktionsprogramm beinhalten. Außerdem stellte die Umweltministerkonferenz fest, dass eine bundesgesetzliche Regelung der Klimaschutzziele eine effektive Möglichkeit wäre für mehr Klimaschutz. Franz Untersteller: „Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben bereits ein Klimaschutzgesetz auf Landesebene verabschiedet. Wir und einige andere Länder würden uns über einen Entwurf für ein Bundesgesetz freuen.“

Insgesamt wurden auf der Umweltministerkonferenz in Heidelberg über 50 Tagesordnungspunkte behandelt. Neben den Themen Hochwasserschutz, Energie und Klimaschutz, diskutierten die Umweltministerinnen und -minister, sowie die Umweltsenatorin und der Umweltsenator von Bund und Ländern beispielsweise über die Zukunft der Klärschlammverwertung, über die Risikobewertung von Glyphosat, über Verkehrslärm, über Feinstaubbelastung und über die Einrichtung eines Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende.

Maßnahmeliste für das beschlossene Nationale Hochwasserschutzprogramm (PDF)

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