Justiz

Bewährungs- und Gerichtshilfe wieder in staatliche Trägerschaft überführen

Die Bewährungs- und Gerichtshilfe in Baden-Württemberg soll zum 1. Januar 2017 wieder in staatliche Trägerschaft überführt werden. Das Kabinett hat einem Gesetzesentwurf zur Übertragung der Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe zugestimmt

Mit dem „Gesetz über die Sozialarbeit der Justiz“ wird eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags umgesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass verbeamtete Bewährungshelfer nicht dauerhaft einem privaten Träger überlassen werden können.

Verlässlich und gut funktionierende Gerichts- und Bewährungshilfe unverzichtbar

„Von zentraler Bedeutung ist, dass wir alle derzeit in der Bewährungs- und Gerichtshilfe Beschäftigten rechtssicher in die neue Organisationsform übernehmen können und die Beschäftigten bei diesem Übergangsprozess eng einbinden“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Guido Wolf, Minister der Justiz und für Europa. „Darüber hinaus setzen wir alles daran, den Umwandlungsprozess möglichst reibungslos zu gestalten. Denn eine verlässlich und gut funktionierende Gerichts- und Bewährungshilfe ist für unser Land unverzichtbar. Sie legt die Grundlage für eine erfolgreiche Resozialisierung und damit auch den Grundstein für mehr Sicherheit in Baden-Württemberg.“

Durch das Gesetz wird eine Anstalt des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Justizministeriums errichtet und mit den Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe in Baden-Württemberg betraut. Dies umfasst ebenso die Erledigung des Täter-Opfer-Ausgleichs. „Wir setzen damit die Ergebnisse der gemeinsamen Prüfung des Justiz- und des Finanzministeriums um, die ergeben hat, dass die Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts am besten geeignet ist, die Aufgaben der Gerichts- und Bewährungshilfe kostenbewusst und unter Erhalt der Qualität zu erfüllen“, betonte der Justizminister.

„Inhaltlich wollen wir an den durch den bisherigen Träger, der Neustart gGmbH, erreichten Stand anknüpfen und diesen weiter verbessern. Insbesondere sollen die bisher aufgebaute Struktur und sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernommen werden“, so Wolf. Dazu seien verschiedene rechtliche Lösungen erforderlich, weil derzeit in der Bewährungs- und Gerichtshilfe mehrere Mitarbeitergruppen tätig sind (Beamtinnen und Beamte, Landesarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des derzeitigen freien Trägers). Auch die in den letzten Jahren ausgebaute und erfolgreiche Mitarbeit Ehrenamtlicher solle fortgesetzt werden. Ein reibungsloser Übergang von der gemeinnützigen Neustart gGmbH sei mit der Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts noch in diesem Jahr gewährleistet.

Weitere Informationen

Mit Urteil vom 27. November 2014 hatte das Bundesverwaltungsgericht das die Übertragung auf den freien Träger regelnde Gesetz teilweise verworfen. Das Gericht gestand dem Gesetzgeber jedoch einen Übergangszeitraum für eine Neuregelung bis Ende 2016 zu.

Die Strafgerichte können bei Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt werden, die verurteilte Person unter die Führung und Leitung einer Bewäh-rungshelferin oder eines Bewährungshelfers stellen. Zudem wird in vielen Fällen der vorzeitigen Entlassung aus dem Justizvollzug ein Bewährungshelfer bestellt.

Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer steht der verurteilten Person einerseits betreuend zur Seite und überwacht sie andererseits und berichtet dem Gericht über die Lebensführung. Diese Doppelfunktion der Hilfestellung und Kontrolle stellt die zentrale inhaltliche Herausforderung für in der Bewährungshilfe tätige Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter dar. Im Jahr 2015 waren in Baden-Württemberg etwa 20.000 Personen der Bewährungshilfe unterstellt.

Die Gerichtshilfe wird während oder nach einem Strafverfahren im Auftrag einer Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts tätig. Dabei sollen die sozialen Hintergründe der Person des Täters sowie – etwa bei Gewaltverbrechen – die Auswirkungen der Tat auf Geschädigte erforscht werden, um den Staatsanwaltschaften und Gerichten Hilfestellung zur Findung der angemessenen Sanktion zu geben.

Ziel des Täter-Opfer-Ausgleichs ist der Ausgleich zwischen Schädiger und Geschädigten und die Wiederherstellung des Rechtsfriedens. So besteht beispielsweise nach § 153a Absatz 1 Nummer 5 Strafprozessordnung (StPO) die Möglichkeit, ein Strafver-fahren nach Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs einzustellen. 2015 wurden etwa 1.500 Fälle im Bereich des Erwachsenenstrafrechts auf diese Weise erledigt.

Weitere Meldungen

von links nach rechts: Jutizministerin Marion Gentges, Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen und Ministerialdirektor Elmar Steinbacher
  • Justiz

Stuttgarter Generalstaats­anwalt geht in Ruhestand

Ein Windrad ist auf der Holzschlägermatte bei Freiburg zu sehen.
  • Bürokratieabbau

Erste Erfahrungen mit Praxis-Check zur Windkraft

Podiumsdiskussion beim Symposium
  • Justiz

43. Konstanzer Symposium zum Thema Verfassung

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) und der neue Regierungspräsident des Regierungsbezirks Freiburg, Carsten Gabbert (rechts)
  • Verwaltung

Neuer Freiburger Regierungspräsident

Eine Mitarbeiterin der Firma Lütze fertigt Bauteile für elektronische Steuerungen für Schienenfahrzeuge.
  • Wirtschaft

Wichtiger Impuls für die Wirtschaft

Das Gebäude des Bundesgerichtshofs
  • Justiz

Dr. Felix Tausch wird Richter am Bundesgerichtshof

Visualisierung Neubau JVA Rottweil
  • Justiz

Justizvollzug wird durch Neubau in Rottweil gestärkt

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 19. März 2024

Blick auf die Weinberge und Baden-Baden
  • Ländlicher Raum

Impulse für einen zukunfts­fähigen ländlichen Raum

Sondersitzung des Kabinettsausschusses „Entschlossen gegen Hass und Hetze“ zur anstehenden Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni
  • Innere Sicherheit

„Null Toleranz bei Hass und Hetze“

Eine Grundschullehrerin erklärt Schülerinnen und Schülern Aufgaben.
  • Schule

Grünes Licht für Startchancen-Programm an Schulen im Land

Carsten Gabbert
  • Verwaltung

Neuer Regierungspräsident in Freiburg

Fähnchen der Europäischen Union und der Schweiz stehen im Nationalratssaal in Bern
  • Europa

Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU

Diskussionsrunde beim 13. Energiepolitischen Gespräch
  • Energie

Schnellerer Ausbau der Erneuer­baren Energien und Stromnetze

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 12. März 2024

Ein E-Lkw steht an einer Ladesäule
  • Elektromobilität

Studie zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Lkw

Horst Hippler
  • Hochschulen

Erster KIT-Präsident Horst Hippler gestorben

Paneldiskussion beim neunten Donausalon
  • Europa

EU-Erweiterung im Fokus des neunten Donausalons

Auf einem Tisch im Landgericht Karlsruhe liegt ein Richterhammer aus Holz, darunter liegt eine Richterrobe.
  • Sicherheit

Urteil des Landgerichts Stuttgart

Auf einem Tisch im Landgericht Karlsruhe liegt ein Richterhammer aus Holz, darunter liegt eine Richterrobe.
  • Sicherheit

Urteil zum Handgranatenwurf bei einer Trauerfeier in Altbach

von links nach rechts: Peter Häberle, Generalstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Michael Mächtel, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen, Justizministerin Marion Gentges und Ministerialdirektor Elmar Steinbacher
  • Justiz

Neuer Leiter der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen

Ein Feldweg schlängelt sich durch eine hügelige Landschaft mit Feldern. Oben links im Bild ist das Logo des Strategiedialogs Landwirtschaft zu sehen.
  • Landwirtschaft

Arbeitsgruppen beim Strategiedialog Landwirtschaft

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 5. März 2024

Kleine grüne Pflanze auf rissigem, trockenem Boden.
  • Klimawandel

Land verstärkt Einsatz für Klimaschutz

Paragrafen-Symbole an Türgriffen (Foto: © dpa)
  • Justiz

Mehrbelastung der Justiz durch Cannabis-Gesetz

// //