Integration

Bessere Teilhabechancen für Migranten

Baden-Württemberg ist vielfältig: In keinem anderen Flächenland ist der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund so hoch wie bei uns. Die Landesregierung möchte die Integration weiter verbessern und die Teilhabe von Menschen mit ausländischen Wurzeln stärken. Dazu hat der Landtag das Patizipations- und Integrationsgesetz verabschiedet.

„Ja, wir brauchen das Gesetz, da die Integration noch verbindlicher geregelt werden muss“, machte Integrationsministerin Bilkay Öney im Landtag deutlich. Baden-Württemberg sei zwar nicht das erste Bundesland, das ein solches Gesetz einführe, sagte Öney, allerdings sei es das Flächenland mit dem höchsten Migrationsanteil. „Und da macht ein solches Gesetz durchaus Sinn.“

Migranten sind gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft

Mit dem Gesetz wolle die Landesregierung ein Signal setzen, dass Migranten sich der Gesellschaft zugehörig und hier willkommen fühlen. Wenn sich Migranten früher und deutlicher als gleichwertiger Teil unserer Gesellschaft fühlen, dann sei das Gesetz auch ein wichtiger Beitrag zur Prävention gegen Radikalisierung, so Öney.

An religiösen Feiertagen arbeitsfrei

Das Partizipations- und Integrationsgesetz räumt den rund 550.000 Menschen muslimischen oder alevitischen Glaubens im Land das Recht ein, an hohen religiösen Feiertagen der Arbeit fernzubleiben, um Gottesdienst zu feiern. Sie können sich also an ihren drei höchsten Feiertagen von der Arbeit bei Lohnverzicht freistellen lassen. Allerdings nur, wenn keine dienstlichen oder betrieblichen Notwendigkeiten dagegen stehen. Eine entsprechende Regelung gibt es bereits für christliche und jüdische Feiertage.

Interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung

Weiterhin stärkt das Gesetz die Integrationsstrukturen auf Landes- und kommunaler Ebene und leistet so einen wichtigen Beitrag zur interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung. So wird ein Landesbeirat für Integration geschaffen und die Zusammenarbeit mit den kommunalen Migrantenvertretungen geregelt. Die Landesregierung muss dem Landtag künftig alle fünf Jahre über den Stand der Integration im Land berichten. Zudem werden gesetzliche Leitbilder für Integrationsausschüsse und -räte sowie Integrationsbeauftragte eingeführt. Um ihre Beteiligung zu stärken sollen Menschen mit Migrationshintergrund in Gremien, auf deren Besetzung das Land Einfluss hat, angemessen vertreten sein.

Insgesamt sei das Gesetz ein wichtiger Schritt, um das gemeinsame Ziel einer Gesellschaft mit besser integrierten Migranten zu erreichen, so Öney. „Es geht um das Erlernen und Leben unserer Werte, es geht um das friedliche Zusammenleben, und es geht um den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.“

Interaktive Zwischenbilanz: Weltoffenes Baden-Württemberg

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