Verbraucherschutz

Besser vor Kostenfallen schützen

Ein Smartphone wird bedient. (Foto: dpa)

Verbraucherminister Peter Hauk hat die aktuelle Entscheidung des Bundestages, das Telekommunikationsgesetz um eine Regelung zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Dienstleistern und Kostenfallen beim Mobilfunk zu ergänzen, begrüßt. Damit greife der Bundestag eine Initiative aus Baden-Württemberg teilweise auf, so Hauk.

„Dass durch einfaches Klicken beispielsweise auf Werbebanner automatisch kostenpflichtige Dienste für Smartphones abgeschlossen werden und die Telefonrechnung so am Ende des Monats in die Höhe schießt, kann nicht sein. Solche Kostenfallen müssen verhindert werden. Verbraucherinnen und Verbrauchern sollten selbst entscheiden dürfen, welche Drittanbieter über ihre Mobilfunkrechnungen Angebote abrechnen dürfen und welche nicht“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Anlass war die jüngste Beratung der Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Deutschen Bundestag.

Minister Hauk begrüßte grundsätzlich die aktuelle Entscheidung des Bundestages, das Gesetz um eine Regelung zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Dienstleistern und Kostenfallen beim Mobilfunk zu ergänzen. „Damit greift der Bundestag unsere Initiative aus Baden-Württemberg teilweise auf, auch wenn wir uns eine noch weitergehende Lösung gewünscht hätten“, so Hauk.

Initiative Baden-Württembergs im Bundesrat

Im vergangenen Jahr hatte Baden-Württemberg einen Gesetzesantrag zum Schutz der Verbraucher vor unseriösen Drittanbietern in den Bundesrat eingebracht: „Es besteht das Problem, dass Dienste und Anwendungen für Mobiltelefone unberechtigterweise über die monatliche Mobilfunkrechnung abgebucht werden. Dieses sogenannte ‚WAP-Billing‘ geschieht in der Regel im Unwissen der Nutzer, sodass unseriöse Drittanbieter Millionengewinne einfahren können“, betonte Verbraucherminister Hauk.

Zwar bestünde bereits im aktuellen Telekommunikationsgesetz für Mobilfunkkunden die Möglichkeit, eine kostenlose Drittanbietersperre einrichten zu lassen. Das „WAP-Billing“ sei jedoch grundsätzlich freigeschaltet und könne nur eingestellt werden, wenn Nutzer dem aktiv widersprechen. Das bisherige Verfahren solle durch die Gesetzesänderung jetzt weiterentwickelt werden. „Das bedeutet, dass die Drittanbietersperre mit dem Vertragsschluss von Anfang an eingestellt ist. Auf Wunsch können Nutzer diese aber auch kostenlos ändern“, so Hauk. Diesem Antrag stimmte die Länderkammer im September 2016 zu.

Beschlussempfehlung des Bundestages

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wurde der Fokus auf das sogenannte „Re-Direct-Verfahren“ gelegt. Damit die Abzocke durch Drittanbieter verhindert wird, sollen Nutzer künftig zum Vertragsabschluss auf die Seiten der Mobilfunkanbieter weitergeleitet werden und dort kostenpflichtigen Dienstleistungen und Verträgen ausdrücklich zustimmen. Die Bundesnetzagentur wird als nationale Regulierungsbehörde gesetzlich beauftragt, ein solches „Re-Direct-Verfahren“ für alle Mobilfunkanbieter verbindlich festzulegen. „Wir hätten uns eine noch verbraucherfreundlichere Lösung gewünscht aber ein erster Schritt zur Verbesserung wurde erreicht“, so Hauk.

Wirksamkeit beobachten

„Verbraucherinnen und Verbraucher sind Kostenfallen durch Drittanbieter momentan schutzlos ausgeliefert. Eine gesetzliche Verankerung der allgemeinen Drittanbietersperre im Telekommunikationsgesetz wäre die effektivste Maßnahme im Sinne der Nutzer gewesen. Wir werden beobachten, ob das nun gewählte Verfahren seinen Zweck erfüllt. Wenn die Beschwerden der Verbraucher über unerwünschte Abbuchungen jedoch nicht deutlich zurückgehen, werden wir einen erneuten Vorstoß machen“, betonte der Minister.

Weitere Informationen

Baden-Württemberg hat im Gesetzgebungsverfahren zum Dritten Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes Anträge zum Schutz von Verbrauchern vor Kostenfallen bei Mobiltelefonen (WAP-Billing-Missbrauch) im Bundesrat eingebracht, die am 23. September 2016 angenommen wurden. Gefordert wurde unter anderem die gesetzliche Verankerung einer selektiven Drittanbietersperre (Bundesrat Drucksache Nr. 436/16 (Beschluss)).

Der federführende Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie legte am 30. März 2017 dem Bundestag ebenfalls die Empfehlung vor, das Dritte Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes um eine Regelung zum Schutz vor unberechtigtem WAP-Billing zu ergänzen. Darin wird die Bundesnetzagentur beauftragt, verbindliche Verfahren für Mobilfunkanbieter festzulegen, die Verbraucher wirksam vor unberechtigten Abbuchungen über die Mobilfunkrechnung schützen sollen. Die Empfehlung wurde am 27. April 2017 vom Bundestag angenommen (Bundestag Drucksache Nr. 18/11811).

Pressemitteilung: Abzocke am Mobiltelefon wird bekämpft

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Verbraucherschutz

Weitere Meldungen

Schüler warten auf ihr Mittagessen, im Vordergrund stehen Teller mit geschnittenem Gemüse. (Foto: dpa)
  • Ernährung

Bewusste Kinderernährung im Kindergarten Steinlachburg

Schmeck den Süden
  • Ernährung

Drei-Löwen-Auszeichnung für Gutsgaststätte Alteburg

Erdbeeren auf einem Wochenmarkt (Foto: © dpa)
  • Landwirtschaft

Erdbeersaison eröffnet

Schmeck den Süden
  • Ernährung

Hauk zeichnet Grandls Hofbräu Zelt aus

In einer braunen Biomülltonne liegen Lebensmittel.
  • Ernährung

Gemeinsam gegen Lebensmittelverschwendung

Ein Winzer schüttet Trollinger-Trauben in einen großen Behälter. (Foto: dpa)
  • Weine

Sechs Sommerweine ausgezeichnet

Isabel Kling und Grit Puchan
  • Personalie

Neue Ministerialdirektorin im Ministerium Ländlicher Raum

Spargel, Kartoffeln und Sauce Hollandaise auf einem Teller
  • Ernährung

Ostern feiern mit regionalen Produkten

Gefärbte Eier stehen in einer Palette (Foto: © dpa)
  • Verbraucherschutz

Lebensmittelüberwachung kontrolliert österliche Produkte

Schüler warten auf ihr Mittagessen, im Vordergrund stehen Teller mit geschnittenem Gemüse. (Foto: dpa)
  • Ernährung

BeKi-Zertifikat für Kinder-und Familienzentrum

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
  • Verbraucherschutz

Künstliche Intelligenz beim Weltverbrauchertag

Eine Frau sammelt in einem Wald Bärlauchblätter ein, die den Waldboden fast komplett bedecken. (Bild: dpa)
  • Verbraucherschutz

Bärlauch-Saison startet

In einer braunen Biomülltonne liegen Lebensmittel.
  • Ernährung

Landesweite Messung von Lebensmittelabfällen

  • Ernährung

Regionale Produkte in landeseigenen Kantinen

Kisten mit Gemüse und Obst.
  • Ernährung

Genossenschaften im Agrar- und Ernährungssektor

Eine Frau greift nach einem Apfel aus dem Obst- und Gemüseregal eines Reformhauses. (Foto: © dpa)
  • Ernährung

Landesweite Ernährungstage 2024

Dinkelähren stehen auf einem Feld (Bild: dpa).
  • Landwirtschaft

Heimische Ernte frei von Gentechnik

Ein Clown der Narrenzunft Rottenburg läuft beim großen Umzug des Weißnarrentreffens in Villingen-Schwenningen durch die Innenstadt (Quelle: dpa).
  • Verbraucherschutz

Kontrollen bei Faschingsprodukten

Gruppenbild DEHOGA CUP
  • Start-up BW

Mommies Kitchen Gang im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch 2024“

Ein Ladekabel mit USB-C-Stecker
  • Verbraucherschutz

Wichtige Neuerungen im Verbraucherrecht

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 30. Januar 2024

Biobauern ernten Williamsbirnen.
  • Landwirtschaft

Versorgung mit regionalen Lebensmitteln sichern

Ein Traktor mäht  in Stuttgart eine Wiese, im Hintergrund sieht man den Fernsehturm. (Bild: dpa)
  • Landwirtschaft

Weitere Steuerbegünstigung für Agrardiesel gefordert

Ein Mähdrescher erntet ein Weizenfeld ab. (Foto: dpa)
  • Ernährung

Landwirtschaft ist kein Inflationstreiber

Verbraucherschutzministerkonferenz 2023
  • Verbraucherschutz

Land übergibt Vorsitz der Verbraucherschutz­ministerkonferenz