Baden-Württemberg bringt am Freitag (11.04.2014) erneut einen Gesetzentwurf zur wirksamen Bekämpfung von Steuerstraftaten durch Banken in den Bundesrat ein.
„Dort, wo Kunden durch sogenannte Steuersparmodelle durch Banken aktiv beim Steuerbetrug unterstützt werden, braucht die Bankenaufsicht ein wirksames Mittel“, betonte der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich. „Deshalb setzen wir uns dafür ein, Steuerbetrug aktiv dort zu bekämpfen, wo er entsteht. Unser Gesetzentwurf sieht hierfür konkrete Maßnahmen vor, die die Arbeit der Bankenaufsicht im Kampf gegen Steuerbetrug erleichtern.“
„Steuerbetrug darf kein Geschäftsmodell von Banken sein. Eine Regelung im Steuerrecht allein reicht hier nicht aus. Wenn wir dieser Art von organisierten Steuerstraftaten vorbeugen wollen, müssen wir auch das Kreditwesengesetz entsprechend verschärfen. Nur dadurch kann die Bankenaufsicht effektiv gegen Banken vorgehen, die bei der Steuerhinterziehung helfen" sagte der Minister für Finanzen und Wirtschaft, Nils Schmid.
Der Entwurf sieht vor, der Bankenaufsicht BaFin über Änderungen im Kreditwesengesetz einen Katalog von Maßnahmen an die Hand zu geben. Diese reichen von der Schließung von Zweigstellen bis hin zum Entzug der Banklizenz. Falls leitende Mitarbeiter der Bank nachhaltig Steuerstraftaten begangen haben oder Kunden der Bank zu deren Steuerstraftaten angestiftet oder ihnen Beihilfe geleistet haben, kann die BaFin die Banklizenz aufheben. Bleiben die Steuerstraftaten auf Teile der Bank wie etwa Filialen beschränkt, kann die BaFin diese Teile schließen. Bislang konnten einzelne Mitarbeiter der Banken zwar strafrechtlich bei Steuerhinterziehung belangt werden – ein Vorgehen gegen die Bank selbst war aber kaum möglich. Richtet sich der Vorwurf nur gegen einzelne Vorstände, Bereichs- oder Filialleiter kann die BaFin deren Abberufung verlangen. Zudem kann die Banklizenz auch entzogen werden, wenn die Bank ihren Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gegenüber den Steuerbehörden nicht nachkommt.
„Auf diese Weise wird dem schädlichen Geschäftsgebaren Einhalt geboten. Steuerbetrug und Tricksereien sollen nicht durch eine Grauzone des Rechts begünstigt werden. Die Banken selbst sollen so ihrer Verantwortung gerecht werden“, betonten die Minister.
Der Bundesrat hatte die von Baden-Württemberg entworfene und gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eingebrachte Gesetzesvorlage bereits am 7. Juni 2013 angenommen und diese in den Bundestag eingebracht. Bis zum Ablauf der Legislaturperiode hatte der Bundestag den Gesetzentwurf jedoch nicht mehr beraten. Deshalb musste der Gesetzentwurf heute erneut in den Bundesrat eingebracht werden.