Tiergesundheit

Baden-Württemberg ist frei von der Rinderseuche BHV1

Junge streichelt Kuh

Das Land Baden-Württemberg hat bei der Europäischen Union die Anerkennung als „BHV1-freie Region“ beantragt. Zuvor hatte die Bekämpfung des Herpes-Virus BHV1 (Bovines Herpesvirus Typ 1) in den Rinderbeständen in Baden-Württemberg erfolgreich abgeschlossen werden können. Wie von der Landesregierung geplant, erfolgte die Entfernung der letzten mit BHV1-infizierten Rinder im Land Ende März.

Zwar war der Seuchenerreger in den vergangenen Wochen über den Viehhandel aus Österreich über Bayern noch einmal in Rinderbestände in einer Gemeinde in Oberschwaben eingeschleppt worden. Jedoch sind auch diese Betriebe zwischenzeitlich wieder BHV1 frei.

„Für den erfolgreichen Abschluss der BHV1-Sanierung in Baden-Württemberg war es ganz entscheidend, dass die Rinderhalter und Viehhändler im Land die BHV1-Bekämpfung mitgetragen und aktiv unterstützt haben. Die Landesregierung bedankt sich bei allen, die ihren Teil dazu beigetragen haben, dass das BHV1-Virus in den Rinderbeständen erfolgreich bekämpft werden konnte und Baden-Württemberg Stand heute frei von der Rinderseuche ist. Hierzu gehören vor allem die betroffenen Rinderhalterinnen und Rinderhaltern, die Viehhändlerinnen und Viehhändler sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Veterinär- und Landwirtschaftsverwaltung. Auch die großzügige finanzielle und personelle Unterstützung der Sanierungsmaßnahmen durch die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg war entscheidend, die BHV1-Sanierung im Land erfolgreich abzuschließen. Gemeinsam wurde so dieser wichtige Erfolg erreicht, von dem alle Rinderhalterinnen und Rinderhalter im Land profitieren werden“, sagte Minister Alexander Bonde.

„Nachdem das BHV1-Sanierungsverfahren im Land erfolgreich abgeschlossen werden konnte, hat die Landesregierung den Antrag auf Anerkennung des Landes als BHV1-freie Region an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zur Weiterleitung an die EU-Kommission geschickt“, sagte der Minister abschließend.

Das Bovine Herpesvirus Typ 1

Bei BHV1 (Bovines Herpesvirus Typ 1) handelt es sich um ein Herpesvirus, dass in seiner respiratorischen Form akute und hochansteckende Entzündungen der Atemwege bei Rindern verursacht. Die Tierseuche kann sich zudem durch Aborte und Infektionen der Fortpflanzungsorgane bei Rindern äußern. Das Bovine Herpesvirus ist bei Rindern weltweit verbreitet. Es ist für Menschen ungefährlich, weshalb bei gesunden Tieren eine Schlachtung möglich ist.

Die systematische Bekämpfung der BHV1-Infektion im Land begann ab dem Jahr 1987 zunächst mit einem freiwilligen Bekämpfungsprogramm der rinderhaltenden Betriebe. Im Jahr 1997 fand bundesweit der Einstieg in die staatliche Bekämpfung statt. Dabei erfolgte eine enge Abstimmung mit den Bauern-, Tierzucht- und Tierhaltungsverbänden sowie dem Viehhandel.

Die EU-Richtlinie 64/432/EWG vom 26. Juni 1964 zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen regelt den Status eines Mitgliedstaates in Bezug auf die Bekämpfung bestimmter Tierseuchen.

Sofern Regionen frei sind von bestimmten Tierseuchen und von der EU-Kommission als frei anerkannt sind, können diese Regionen für den innergemeinschaftlichen Handel zusätzliche Garantien verlangen, wie zum Beispiel Quarantäne und serologische Untersuchung von Zukauftieren aus einer nicht anerkannt freien Region. Im Fall von BHV1 werden diese zusätzlichen Garantien durch die EU-Kommission festgelegt und veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung der EU-Entscheidung im Bundesanzeiger wird neben der Verbesserung der Tiergesundheit die Anerkennung als BHV1-freie Region den Landwirten Erleichterungen und Vorteile im Handel mit Rindern mit bereits freien Regionen bringen – wie beispielsweise:

  • BHV1-Untersuchungen müssen nur noch stichprobenartig durchgeführt werden, sobald die Statusanerkennung erfolgt ist.
  • Kälber und Rinder können danach leichter in Länder und Staaten verkauft werden, die nur Rinder aus BHV-1 freien Regionen akzeptieren.

Zudem gelten seit 1. April 2015 im Land folgende Bestimmungen, um die erneute Einschleppung der Tierseuche nach Baden-Württemberg zu verhindern:

  • Rinder dürfen in einen baden-württembergischen Rinderbetrieb nur noch eingestallt werden, wenn sie nachweislich frei von der Rinderseuche und in der Regel nicht geimpft sind.
  • Tierhalter und Viehhandel haben bestimmte Dokumentationspflichten und Bescheinigungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

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