Bundesrat

Baden-Württemberg bringt Bagatellgrenze in den Bundesrat ein

Gebäude des Bundesrats (Foto: © Bundesrat)

Am Freitag bringt das Land Baden-Württemberg einen Entschließungsantrag in den Bundesrat ein, mit welchem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung einer Bagatellgrenze bei der Mehrwertsteuerrückerstattung zu schaffen. Bereits vor zwei Wochen hatte das Landeskabinett die Initiative verabschiedet. Minister Peter Friedrich betont: „Neue Zahlen des Bundesfinanzministeriums belegen die Dringlichkeit einer Bagatellgrenze.“

Kurz vor der Einbringung der Bundesratsinitiative hat die Landesregierung Baden-Württemberg neue Zahlen des Bundesfinanzministeriums erhalten, welche den Zuwachs von ausgestellten Ausfuhrscheinen verdeutlicht. So belief sich die Zahl der grünen Zettel alleine in Baden-Württemberg im Jahr 2015 auf fast 18 Millionen, im Jahr 2014 waren es noch 15,7 Millionen. Im Hauptzollamt Lörrach gab es Tage, an denen bis zu 5.200 (2014: 3.600) Ausfuhrscheine bearbeitet werden mussten, in Singen bis zu 12.900 (2014: 4.700). Auch die Zahl der Beamtinnen und Beamten des Zolls, die schwerpunktmäßig mit der Bearbeitung der Ausfuhrscheine betraut sind, ist von 150 im Jahr 2014 auf 168 im Jahr 2015 gewachsen. Die Personalkosten des Bundes hierfür beliefen sich auf 6,5 Mio. Euro.

Neue Zahlen belegen die Dringlichkeit einer Bagatellgrenze

Bundesratsminister Friedrich, der bereits im Jahr 2014 Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble um die Einführung einer Bagatellgrenze gebeten hatte, sieht sich in seiner Haltung bestätigt: „Ich werde am Freitag im Bundesrat die mir neu vorliegenden Zahlen im Detail darlegen. Die Belastung für Bevölkerung und Zollbehörden wächst weiter an. Ich hoffe nach wie vor, dass es beim Bundesfinanzminister ein Umdenken geben wird. Schließlich ist er oberster Dienstherr des Zolls.“ Hinsichtlich der Ankündigung des Ministeriums, ein elektronisches Verfahren zu einzuführen, ergänzte Friedrich: „Die Generalzolldirektion ist immer noch mit der Klärung von Rahmenbedingungen beschäftigt, sodass noch nicht mal an eine Ausschreibung, geschweige denn an eine Einführung, absehbar ist. Die Bagatellgrenze kann auf jeden Fall bis zur Einführung schnell für eine Entlastung sorgen.“

Quelle:

Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund

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