Auch in vielen Städten im Südwesten sind die Mieten hoch. Die Landesregierung engagiert sich deshalb für mehr bezahlbaren Wohnraum und soziale Leitplanken am Wohnungsmarkt: Sie hat die Wohnraumförderung massiv erhöht. Und sie hat den Kommunen Instrumente in die Hand gegeben, um besser gegen Wohnungsmangel und die Verdrängung alteingesessener Mieter vorgehen zu können. Wir haben darüber mit Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid gesprochen.
Auch in Baden-Württemberg ist die Lage am Wohnungsmarkt in vielen Groß- und Universitätsstädten angespannt. Wie sorgen Sie mithilfe der Landeswohnraumförderung für mehr bezahlbaren Wohnraum?
Nils Schmid: Die Landesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Angebot an bezahlbarem Wohnraum zu erhöhen. Das ist wichtig, denn in größeren Städten und an Hochschulstandorten sind Wohnungen knapp und die Mieten hoch. Gerade dort brauchen wir aber Wohnraum für Menschen, die hier arbeiten und die hier leben. Vor allem für unsere Familien brauchen wir ihn. Mit der Landeswohnraumförderung fördert das Land den Neubau und die Modernisierung von Sozial-Mietwohnungen, den Bau und Erwerb von Wohneigentum und es unterstützt Wohneigentümergemeinschaften. Im vergangenen Jahr 2014 wurden durch die L-Bank dafür Kredite und Zuschüsse in Höhe von mehr als 415 Millionen Euro ausgegeben. Damit werden Neubau und Modernisierung von insgesamt 6.343 Wohneinheiten gefördert.
Wie hat die grün-rote Landesregierung die Wohnraumförderung vorangebracht?
Schmid: Das Land hat die Mittel für die Wohnraumförderung deutlich erhöht. In den Jahren 2015 und 2016 stehen dafür 150 Millionen Euro, also jeweils 75 Millionen Euro, zur Verfügung. Damit ermöglichen wir die Zinsverbilligung für die Kredite aus der Wohnraumförderung. Außerdem haben wir die Förderbedingungen weiter optimiert, um die Förderung attraktiver zu machen.
Um für mehr bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, haben Sie zudem ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket verabschiedet. Was beinhaltet das?
Schmid: Bei allen Anstrengungen, die das Land auch unternimmt - Wohnungsmangel können Bund, Land, Kommunen und Wohnungswirtschaft nur gemeinsam beseitigen. So haben wir mit unserem ersten wohnungspolitischen Maßnahmenpaket die Möglichkeiten für Städte und Gemeinden erweitert, die Wohnungsmärkte sozialer zu gestalten. Bei Wohnungsmangel können sie nun ein Zweckentfremdungsverbot erlassen. Damit dürfen Wohnungen nur mit Genehmigung der Gemeinde in andere Zwecke überführt werden. Und mit einer Umwandlungsverordnung haben wir den rechtlichen Rahmen dafür geschaffen, dass Gemeinden bei Umwandlungsspekulationen der Verdrängung von Mietern entgegenwirken können. Ein zweites wohnungspolitisches Maßnahmenpaket bereiten wir derzeit vor. Es wird die Mietpreisbremse bei Wiedervermietungen und die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen im Bestand umfassen. All das zeigt: Wir sind die Regierung des bezahlbaren Wohnraums.