In Baden-Württemberg gibt es einige Städte, in denen bezahlbarer Wohnraum knapp ist. Wirtschafts- und Finanzminister Nils Schmid erklärt im Interview, wie sich die Landesregierung aktiv für mehr bezahlbaren Wohnraum einsetzt.
Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, um für mehr bezahlbaren Wohnraum in den baden-württembergischen Groß- und Universitätsstädten zu sorgen?
Nils Schmid: Das Dilemma aus steigenden Mieten und knappem Wohnraum gilt für viele Städte in unserem Land – gerade in den Ballungsgebieten. Statt wie die alte Landesregierung nur darauf zu hoffen, dass es der Markt schon regeln wird, ist Wohnungspolitik ein Schwerpunkt dieser Regierung. Um dem Problem steigender Mieten und knappem Wohnraum zu begegnen, lautet unsere Antwort: erstens sorgen wir für mehr bezahlbaren Wohnraum. Zweitens sichern wir bestehenden Wohnraum. Und drittens wollen wir Mieten – soweit als möglich – bezahlbar halten.
Was sieht das Maßnahmenpaket für bezahlbaren Wohnraum genau vor?
Schmid: Mit dem 2013 umgesetzten ersten Wohnungspolitischen Paket haben wir den Handlungsspielraum der Kommunen erweitert. Mit dem so genannten Zweckentfremdungsverbot können sie verbieten, dass Eigentümer Wohnungen in Büroflächen oder Ferienwohnungen umwandeln oder Wohnungen aus Spekulationsgründen leer stehen lassen. Damit das Verbot wirksam wird, müssen die Kommunen eine Satzung erlassen. Freiburg hat dies bereits getan, andere Kommunen prüfen es gerade. Neben dem Zweckentfremdungsverbot umfasst unser Paket die Umwandlungsverordnung. Damit können Kommunen Gebiete festlegen, in denen die Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung nur mit Genehmigung möglich ist. Darüber hinaus haben wir seit 2012 das Volumen der Landeswohnraumförderung um 15 Millionen Euro auf 63 Millionen Euro erhöht. Seit 2013 ist das Programm außerdem durch de facto zinslose Darlehen für Investoren, die sozialen Wohnraum schaffen, deutlich attraktiver als bisher.
Sind weitere Maßnahmen in Planung, um für mehr bezahlbaren Wohnraum in Baden-Württemberg zu sorgen?
Schmid: Wir bereiten derzeit ein zweites wohnungspolitisches Maßnahmenpaket vor, das im Frühjahr 2015 in Kraft treten soll. Schwerpunkt des Pakets ist, dass Mieten bezahlbar bleiben. Deswegen werden wir die Mietpreisbremse bei Wiedervermietungen und die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen im Bestand einführen. Mit der Mietpreisbremse kann der Vermieter bei Wiedervermietung in angespannten Wohnungsmärkten nicht mehr als zehn Prozent auf die vorherige Miete aufschlagen. Die Kappungsgrenze ergänzt die Mietpreisbremse bei Bestandsmieten, denn sie reduziert in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die maximal zulässige Mieterhöhung auf 15 anstatt 20 Prozent in drei Jahren. Sie sehen: wir stellen uns den wohnungspolitische Herausforderungen unserer Zeit.