Diskriminierungsschutz

Acht Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Integrationsministerin Bilkay Öney und Sozialministerin Katrin Altpeter haben eine Informationsbroschüre zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorgestellt. „Seit acht Jahren gibt es nun in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Leider kennen viele Betroffene immer noch zu selten ihre Rechte. Das wollen wir mit unserer gemeinsamen Publikation ändern“, so die Ministerinnen.

Am 18. August 2006 ist das AGG in Kraft getreten. Es ermöglicht Betroffenen, sich gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen. Ursachen für Ausgrenzung gibt es viele: Menschen werden aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminiert. „Ob bei Benachteiligungen im Arbeitsleben, bei der Wohnungssuche oder beim Disko-Besuch - nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern“, sind sich Integrationsministerin Öney und Sozialministerin Altpeter einig.

Aus diesem Grund hat das Ministerium für Integration in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren eine Broschüre zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz aufgelegt. Diese informiert anhand einfacher Erläuterungen und Beispiele, zeigt Handlungsmöglichkeiten auf und nennt Anlaufstellen. Sie soll aber auch dazu dienen, die Gesellschaft zu sensibilisieren. „Damit ist die AGG-Broschüre ein weiterer Schritt in Richtung unseres gemeinsamen Ziels einer diskriminierungsfreien Gesellschaft,“ so die Ministerinnen.

Bürgerinnen und Bürger erhalten die Broschüren vor Ort in Rathäusern und Landratsämtern. Das Land hat hierzu über 19.000 Exemplare an alle Kreise und Gemeinden in Baden-Württemberg versandt.

Darüber hinaus können sich Betroffene direkt an die beiden Ministerien wenden. Das Ministerium für Integration dient als Anlaufstelle bei Diskriminierungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren informiert bei Diskriminierungen wegen des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

Grundsatz der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung

Der Grundsatz der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung durch hoheitliche Maßnahmen ist in Artikel 3 Grundgesetz verankert. Ergänzt wird dieser Grundsatz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt. Dieses Bundesgesetz hat das Ziel, Benachteiligungen „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“. Es basiert auf der Umsetzung verschiedener europäischer Richtlinien und hat den Rahmen für einen weitgehend einheitlichen Diskriminierungsschutz geschaffen.

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