Landesverfassung

60 Jahre Landesverfassung Baden-Württemberg

v.l.n.r.: Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Landtagspräsident Guido Wolf (Foto: dpa)

„Wir können nach gut 60 Jahren sagen: Baden-Württemberg ist ein erfolgreiches Land – seine wirtschaftliche Stärke verbindet sich auf vortreffliche Weise mit Gemeinsinn und sozialem Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger. Und es ist auch deshalb ein schönes und zukunftsträchtiges Land, weil der Schutz von Umwelt und natürlichen Lebensgrundlagen einen hohen Stellenwert genießt. Ein Land in guter Verfassung“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Landtagspräsident Guido Wolf beim Festakt zum 60-jährigen Bestehen der Landesverfassung im Stuttgarter Neuen Schloss. Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg ist am 19. November 1953 in Kraft getreten.

„Unsere Landesverfassung sichert nicht nur die Freiheit, sie skizziert bereits seit 1953, was wir inzwischen Bürgergesellschaft nennen. Baden-Württemberg ist ein Land des persönlichen Gelingens und der kollektiven Möglichkeiten, beides verbürgt die Verfassung“, so Landtagspräsident Guido Wolf. Er wies darauf hin, dass mit dem Inkrafttreten der Landesverfassung aus der „Verfassunggebenden Landesversammlung“ formal der Landtag von Baden-Württemberg geworden sei. Die Verantwortlichen hätten sich der Verfassungstradition im deutschen Südwesten verpflichtet gefühlt: Dem Tübinger Vertrag von 1514, der Badischen Verfassung von 1818 sowie der Verfassung Württemberg-Hohenzollerns von 1947. „Das Nachkriegselend allenfalls ansatzweise überwunden, die Heimatvertriebenen meist noch in Provisorien untergebracht, das Wirtschaftswunder unruhig in den Startlöchern, der Bund und die anderen Länder bereits etabliert: Legislative und Exekutive waren enorm gefordert“, schilderte Wolf die äußeren Umstände in den Jahren 1952 und 1953. Die Arbeit an der Landesverfassung sei nicht zuletzt ein nachhaltiges Stück Selbstfindung gewesen. Nach einem leidenschaftlichen politischen Kampf um die Fusion der südwestdeutschen Nachkriegsländer Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern sei es gelungen, das glaubwürdig zu machen, was ein Gemeinwesen eine: nämlich „die gemeinsame Sorge um das Allgemeinwohl und ein zukunftsgerichteter Grundkonsens.“

Der Landtagspräsident bezeichnete die Landesverfassung als „Kronschatz der Demokratie“, der durch bislang 20 Änderungen klug gemehrt worden sei. Beispielhaft nannte er die Verankerung der ökologischen Nachhaltigkeit „als Abbild der vielleicht wichtigsten politischen Horizonterweiterung in den vergangenen Jahrzehnten. Nicht weniger sinnfällig sei die bislang jüngste Ergänzung, die dem Landtag bei Abstimmungen im Bundesrat eine indirekte Mitsprache ermögliche, wenn ausschließliche Gesetzgebungskompetenzen der Länder auf die EU übertragen werden sollen. „Möge uns auch künftig beim Optimieren unserer Verfassung eine glückliche Hand beschieden sein!“ gab Wolf seiner Hoffnung Ausdruck.

„Die Menschen haben jahrhundertelang für eine solche Verfassung, für den Rechtsstaat, für Freiheit, Demokratie und Bürgerrechte gekämpft“, betonte auch der Ministerpräsident. Die Verfasser der Landesverfassung hätten in einigen Punkten baden-württembergischen Eigensinn und Eigenwillen unter Beweis gestellt. So beim unveräußerlichen Menschenrecht auf Heimat oder auch den Abschnitten zu „Mensch und Staat“, „Religion und Religionsgemeinschaft“ oder zu „Erziehung und Unterricht“. „Hier ist unsere Landesverfassung wesentlich ausführlicher als das Grundgesetz“, hob Ministerpräsident Kretschmann hervor.

„Wir können auf die Verfassung Baden-Württembergs stolz sein und dankbar und nehmen dies als Ansporn und Bemühen, die praktische Relevanz und identitätsstiftende Wirkung unserer Verfassung weiter zu stärken“, sagte der Ministerpräsident. Kretschmann kündigte daher an, sich im Rahmen seines Vorsitzes der Ministerpräsidentenkonferenz für eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einzusetzen. „Grundsätzlich müssen die Länder finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Kompetenzen wahrzunehmen und ihre Aufgaben erfüllen zu können. Das wäre sozusagen die äußere Stoßrichtung, um den eigenstaatlichen Charakter unseres Landes zu stärken und wieder mehr zu betonen“, betonte Kretschmann. Zudem brauche es, neben der bereits eingeführten Landesverfassungsbeschwerde, neue Möglichkeiten und Formate der Bürgerbeteiligung sowie erleichterte Möglichkeiten und Verfahren direkter Demokratie. „Ich hoffe sehr, dass uns weitere Schritte zu mehr Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie in partei- und fraktionsübergreifendem Einvernehmen gelingen werden“, unterstrich der Ministerpräsident.

Festakt

Den Ansprachen des Landtagspräsidenten und des Ministerpräsidenten folgte die Festrede von Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, zum Thema „Der Bürger will gehört werden – Wege zur direkten Demokratie“. Welche Gedanken sie als junge Menschen mit dem 60-jährigen Bestehen der Landesverfassung verbinden, brachten Alena Laier, Kaltrina Gashi und Markus Christoph Müller in eigenen Beiträgen zum Ausdruck. Bei allen dreien handelt es sich um ehemalige Förderpreisträgerinnen und –preisträger des Schülerwettbewerbs des Landtags zur Förderung der politischen Bildung. Musikalisch umrahmt wurde der Festakt vom Streichtrio der Württembergischen Philharmonie.

Bei einem anschließenden Empfang im Marmorsaal des Neuen Schlosses wurden die Originaldokumente der Landesverfassung in einer Vitrine gezeigt: Zum einen das schlichte Original der Verfassung vom 11. November 1953, das fünf Tage später von den Mitgliedern der vorläufigen Regierung unterzeichnet wurde. Zum anderen die repräsentative Ausführung auf Pergament und mit Prägesiegel, die erst 1955 angefertigt wurde.

Quelle:

Staatsministerium Baden-Württemberg / Landtag von Baden-Württemberg

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