Luftreinhaltung

Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung Stuttgart

Eine Straßenszene in Stuttgart zeigt verschiedene Verkehrsmittel, wie Bus, U-Bahn, Auto und Fahrrad. (Bild: Staatsministerium Baden-Württemberg)

Die Regierungskoalition hat sich auf ein Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung in Stuttgart geeinigt. Ab dem 1. Januar 2019 gilt für Dieselfahrzeuge mit Euro 4 und schlechter ein ganzjähriges Fahrverbot in Stuttgart. Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit Euro 5 sollen mit verschiedenen Maßnahmen weiter vermieden werden.

Die Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Stuttgart stehen. Um die zu hohe Belastung mit Stickstoffoxiden in Stuttgart in den Griff zu bekommen, gilt ab dem 1. Januar 2019 ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit Euro 4/IV und schlechter. Für Anwohnerinnen und Anwohner gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2019. Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit Euro 5/V sollen weiter möglichst vermieden werden. Dazu setzt die Landesregierung parallel zu den Zufahrtsbeschränkungen zahlreiche begleitende Maßnahmen um.

Für Lieferverkehr, also alle Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung, auch Fahrten von Handwerkern und Baufahrzeuge als Werkstattwagen oder zum Transport von Werkzeugen/Material gilt zunächst eine unbefristete Übergangsregelung. Voraussetzung dafür ist, dass die die Selbstverpflichtung des Handwerks und anderer zur Flottenerneuerung Wirkung zeigt.

Weiterhin sind von den Fahrverboten Reisebusse, Omnibusse im Linienverkehr, Einsatz-, Hilfs- und Versorgungsfahrzeuge des ÖPNV und Taxen, Fahrzeuge im Mietwagenverkehr mit Genehmigung nach Paragraf 49 Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Carsharingfahrzeuge und Fahrten mit Wohnmobilen zu Urlaubszwecken ausgenommen.

Weitere Ausnahmen

Nach Paragraf 1 Absatz 2 der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV):

  • Versorgung des Lebensmitteleinzelhandels, von Apotheken, von Altenheimen und Krankenhäusern und vergleichbaren öffentlichen Einrichtungen.
  • Fahrten für soziale und pflegerische Hilfsdienste.
  • Fahrten zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen.
  • Existenzgefährdung, insbesondere bei Kleinbetrieben wie etwa Privatfahrschulen.
  • Menschen mit Behinderung (Personen, die nicht durch die generelle Ausnahme nach Anhang 3 der 35. BImSchV erfasst sind, das heißt Inhaber von blauen und orangefarbenen Parkausweisen).
  • Medizinische Notfälle sowie notwendige regelmäßige Arztbesuche, etwa von Dialysepatienten.
  • Fahrten von Schichtdienstleistenden, die nicht auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ausweichen können.

Generelle Ausnahmen nach Anhang 3 der 35. BImSchV:

  • Mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit Euro 5/V vermeiden

Verkehrsverbote für Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 5/V wollen wir weiterhin vermeiden. Hierfür ergreift die Landesregierung zusätzliche Maßnahmen, um die Luftschadstoffbelastung zu senken. Für den Fall, dass zum 1. Juli 2019 die Einhaltung der Grenzwerte bis Ende 2019 nicht in Sicht ist, wird das Regierungspräsidium Stuttgart den Luftreinhalteplan so fortschreiben, dass der neue Luftreinhalteplan zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt – soweit es dann noch Anfang 2020 erforderlich ist.

In jedem Fall sind Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V von Verkehrsverboten ausgenommen die eine Hardware-Nachrüstung bekommen haben. Das Land wird sich nochmal mit Nachdruck im Bund dafür einsetzen, dass eine Hardwarenachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Euro 5/V möglich wird. Euro 5/V Dieselfahrzeuge mit Softwareupdate bekommen eine Übergangsfrist von zwei Jahren.

Weitere massive Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr

Neben den Zufahrtsbeschränkungen für die Stadt Stuttgart ergreift das Land weitere Maßnahmen, um die Schadstoffbelastung in der Stadt zu senken und den Umstieg auf alternative Verkehrsmittel möglich attraktiver zu gestalten.

Am Neckartor wird testweise stadtauswärts eine Busspur eingerichtet, so dass Linienbusse schneller und komfortabler verkehren können. Zudem prüft das Land eine Freigabe der Busspur für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen – also Batterieelektische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride.

Die Landesregierung beschließt ein umfangreiches ÖPNV- und Elektromobilitäts-Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung, das Angebotsverbesserungen beim öffentlichen Verkehr mit günstigeren Ticketpreisen und der Förderung der Elektromobilität verbindet.

Das Paket beinhaltet im Einzelnen folgende Maßnahmen:

  • Die Absenkung der Ticketpreise im Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) unterstützt das Land zeitlich befristet mit 42 Millionen Euro finanziell. Wir setzen uns ein für eine zusätzliche Familienkomponente bei den Ticketpreisen im VVS.
  • Für Fahrten über Verbundgrenzen hinweg führt Baden-Württemberg den neuen BW-Tarif ein. Dieser beinhaltet zusätzlich zu der heutigen Fahrkarte auch die Anschlussmobilität am Zielort. Das Land unterstützt dies mit einer Anschubfinanzierung von insgesamt 15 Millionen Euro. Zur Absenkung der Ticketpreise im BW-Tarif stellt das Land ab 2020 jährlich 20 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Zusätzlich zu dem für Ende 2019 vorgesehenen Betriebsstart der Metropolexpresslinien im Regionalverkehr unterstützt die Landesregierung Expressbuslinien, um die Fahrgastkapazitäten zu erhöhen. Neben den Ende 2018 startenden Expressbuslinien X1 und X2 stellen wir weitere 65 Millionen Euro zur Förderung von bis zu zehn weiteren Expressbuslinien zur Verfügung. Das Verkehrsministerium lässt prüfen, inwiefern eine städtische Seilbahn, das ÖPNV-Angebot in Stuttgart erweitern und verbessern kann.
  • Die erfolgreiche Fahrzeugförderung für elektrische Busse, Lkw, Flottenfahrzeuge und Lastenfahrräder im Zuge der Landesinitiative Marktwachstum Elektromobilität III bauen wir für vier Jahre um jährlich weitere zehn Millionen Euro aus.
  • Die Koalition setzt sich für eine hinreichende Erhöhung der Anzahl der Park an Ride Parkplätze in der Region Stuttgart ein.

Das Maßnahmenpaket wird vordringlich durch entsprechende Prioritätensetzung aus den für das Regionalisierungsmittelbudget vorgesehenen Mitteln finanziert. Ergänzend dazu werden zur finanziellen Absicherung des Maßnahmenpakets weitere einmalige Mittel in Höhe von 105 Millionen Euro notwendig. Die Bereitstellung wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden.

Alte Probleme mit neuer Technik lösen

Dem Problem der Luftverschmutzung tritt das Land auch mit neuen innovativen Techniken entgegen.

Etwa die Filterung beziehungsweise Absaugung von Stickoxiden nach technischer Machbarkeit, fotokatalytische Fassadenfarbe oder eine intelligente Parkraumbewirtschaftung, die sich an Emissionsklassen orientiert. Das Land vereinbart zudem unverzüglich mit den Unternehmen in der Region Stuttgart ein betriebliches Mobilitätsmanagement. Das Handwerk soll sich mit einer Selbstverpflichtung zur Erneuerung des Fuhrparks bekennen. Das Land verpflichtet sich ebenfalls, seinen Fuhrpark weiter konsequent nach Emissionskriterien zu erneuern. Die Verkehrssteuerung in der Stadt soll durch intelligente Ampeln, die sich der aktuellen Verkehrslage anpassen, verbessert werden.

Engstellen im Straßen- und Schienennetz beseitigen

Angesichts der Verkehrssituation in Stuttgart und der Region Stuttgart und der damit verbundenen Umweltfolgen legt die Landesregierung zudem einen Fokus auf den Erhalt und Ausbau des Verkehrsnetzes.

Dabei sollen jene Maßnahmen geplant und schnellstmöglich realisiert werden, die zu einer Entlastung des Talkessels vom Durchfahrtsverkehr führen. Dazu zählen Straßenbaumaßnahmen genauso wie der Ausbau der Schieneninfrastruktur, um insbesondere eine Tagentential-S-Bahn-Linien zu schaffen. Um mehr und bessere Alternativen zum Auto zu schaffen baut das Land im Rahmen des „Zukunftskonzepts Infrastruktur“ weiter den öffentlichen Personennahverkehr in der Region Stuttgart aus.

Dazu gehören unter anderem die Sanierung und der Unterhalt der Schieneninfrastruktur. So soll die Verfügbarkeit des Schienennetzes steigen und Störungen vermieden werden. Engpässe wollen wir konsequent beseitigen. Dafür will das Land in Stuttgart Vaihingen einen neuen Regionalbahnhalt schaffen, die Nutzung der Gäubahn im Stadtgebiet prüfen, Weichen und Gleise ausbauen und mit moderner Steuer- und Leittechnik die Leistungsfähigkeit des Bahnknoten Stuttgarts steigern.

Meldung: Saubere Luft und Mobilität in Einklang bringen

Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung (PDF)

Übersicht der Ausnahmen (PDF)

Quelle:

/red

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