Informationsfreiheitsgesetz

Für mehr Offenheit und Transparenz

Die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg bekommen künftig leichteren Zugang zu den Informationen der Behörden. Das Kabinett hat dazu das neue Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg gebracht. Danach kann jeder Bürger bei den öffentlichen Verwaltungen Auskunft zu bestimmten Angelegenheiten verlangen. „Nur gut informierte Bürger sind auch in der Lage, engagiert und kompetent mitzugestalten”, erklärt Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Video-Interview.

„Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, Einblick zu nehmen, was staatliche Stellen tun“, erläutert Winfried Kretschmann die Intention des Informationsfreiheitsgesetzes. Dabei gehe es um mehr Offenheit und mehr Transparenz im Verwaltungshandeln. Nur das schaffe Vertrauen in die Arbeit der Behörden.

Recht auf Akteneinsicht

Staatliche Stellen sollen zunächst einmal möglichst viele Informationen bereits von sich aus veröffentlichen, so dass sie im Internet einfach zu finden sind. Das sei Zeichen einer bürgernahen Verwaltung und offenen Gesellschaft, so Kretschmann.

Jede Baden-Württembergerin und jeder Baden-Württemberger hat zukünftig das Recht, Einsicht in die Akten und Auskunft zu bestimmten Angelegenheiten zu verlangen – auch ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Davon betroffen sind alle Aufzeichnungen der Behörden, von der klassischen Papierakte über elektronische Dateien bis zu Bild- oder Tonaufnahmen. Die Behörden müssen die angefragten Informationen dann innerhalb eines Monats bereitstellen, in Ausnahmefällen innerhalb von drei Monaten.

Wie im Bund oder in anderen Bundesländern sind besonders sensible Bereiche allerdings vom Informationszwang ausgenommen, beispielswiese Gerichte oder der Strafvollzug, aber auch die Universitäten oder Schulen.

Nur informierte Bürger sind mündige Bürger

„Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein ganz wichtiger Teil unserer Politik des Gehörtwerdens“, betonte der Ministerpräsident. Nur gut informierte Bürger seien in der Lage, sich engagiert, aber auch kompetent einzubringen und die Politik und Gesellschaft mitzugestalten.

Mit dem Informationsfreiheitsgesetz setzt die Landesregierung eines ihrer zentralen Vorhaben um. Bisher sei Baden-Württemberg eines der fünf Bundesländer, die noch kein solches Gesetz hätten, so Kretschmann, diese Lücke werde jetzt geschlossen.

Pressemitteilung

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