Verkehr

Fluglärm-Staatsvertrag ist nicht zustimmungsreif

In der Debatte um den Fluglärm-Staatsvertrag mit der Schweiz hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Landtag deutlich gemacht, dass die Landesregierung die Ratifizierung des Staatsvertrags nur unterstützen könne, wenn er für die Menschen in Südbaden und am Bodensee eine klare Verbesserung gegenüber dem Status quo bringe: „Natürlich muss der Staatsvertrag am Ende zu einer Verbesserung der Lärmsituation in Südbaden führen. Ansonsten können wir nicht zustimmen.“ Eine solche Verbesserung sei aber bislang nicht erkennbar. Deshalb gelte: „Der Vertrag ist nicht zustimmungsreif“, so Kretschmann.

Der Ministerpräsident betonte, dass Bundesverkehrsminister Ramsauer der Verhandlungsführer und politisch Verantwortliche für den Fluglärmvertrag sei. Die Landesregierung habe noch vor der Unterzeichnung des Abkommens gegenüber dem Bundesverkehrsminister unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass es kritische Punkte gebe, die er noch klären müsse. Auch in der Folge habe man wiederholt das Bundesverkehrsministerium aufgefordert, die offenen Fragen zu beantworten und die Bedenken der Landesregierung auszuräumen. Das sei jedoch nicht geschehen. Kretschmann: „Vom Bund habe ich bis heute keine sachliche Rückmeldung erhalten. So können Verfassungsorgane nicht miteinander umgehen.“ Angesichts der fehlenden Rechtssicherheit und Transparenz sei der Fluglärmstaatsvertrag für die Landesregierung nicht zustimmungsfähig, machte Ministerpräsident Kretschmann deutlich.

Die Fraktionen im baden-württembergischen Landtag verabschiedeten am Donnerstag parteiübergreifend eine gemeinsame Resolution gegen den Fluglärm-Staatsvertrag, in der sie forderten, dass die sogenannte Stuttgarter Erklärung Grundlage für die Verhandlungen zum Staatsvertrag sein muss.

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