Verwaltung im Land
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein dezentral organisiertes politisches System. Das bedeutet, es existieren mehrere eigenständige politische Ebenen (Bund, Länder und Gemeinden) mit eigenen inhaltlichen Zuständigkeiten, eigener Finanzwirtschaft und einem dazugehörenden politischen Willensbildungsprozess. Staatsqualität besitzen jedoch nur Bund und Länder.
Baden-Württembergs Gebiet ist heute gegliedert in
- 4 Regierungsbezirke,
- 12 Regionen,
- 35 Landkreise und 9 Stadtkreise und
- 1.101 Gemeinden (91 davon sind Große Kreisstädte; 312 Gemeinden führen die Bezeichnung "Stadt") und ein gemeindefreies Gebiet.
Die verschiedenen Ebenen sind in vielfältiger Weise miteinander verflochten. Die Gemeinden gehören zur Ebene der Länder, ihre Zuständigkeiten sind abgeleitet. Somit unterliegen die Gemeinden der Rechtsaufsicht des Landes. Zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger erfüllen die Gemeinden und Kreise vielfältige Aufgaben, und zwar Selbstverwaltungsaufgaben und staatliche Aufgaben. Drei kommunale Landesverbände vertreten die Interessen der Kommunen in Baden-Württemberg: der Landkreistag für die Landkreise, der Städtetag für die größeren Städte und der Gemeindetag für die kleineren Städte und Gemeinden. Die Aufgaben der Regionen werden von Regionalverbänden wahrgenommen. Die Regierungspräsidien in Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen bilden die Mittelinstanzen zwischen den Landesministerien und den Kommunen. Dieser dreigliedrige Verwaltungsaufbau hat sich in der Praxis hervorragend bewährt.

