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VerbraucherschutzVerbraucher haben Anspruch auf besseren Schutz bei Tätowiermitteln

Minister Alexander Bonde (Foto: Kindermann / Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz)

Minister Alexander Bonde

10.02.2012In den westlichen Industrienationen ist mittlerweile fast jeder zehnte Mensch tätowiert, schätzen Marktforschungsinstitute. Bei den 25- bis 34-Jährigen ist es sogar jeder Vierte - Tendenz steigend. Doch viele, die sich für ein Tattoo entscheiden, sind sich nicht bewusst, dass sie dabei auch unkalkulierbare Risiken eingehen. Da die derzeit bundesweit gültigen Rechtsvorschriften den Verbraucherinnen und Verbrauchern keinen ausreichenden Schutz bieten, hat Baden-Württemberg eine Initiative zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Tätowiermitteln in den Bundesrat eingebracht. Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, erklärt, wo genau er Verbesserungsbedarf sieht und was er Verbrauchern rät, die sich tätowieren lassen möchten.

Herr Bonde, wieso setzt sich Baden-Württemberg im Bundesrat für besseren Verbraucherschutz bei Tätowiermitteln und Permanent-Make-up ein?

Bonde: „Auf diesem Gebiet besteht seit langem Handlungsbedarf. Analysen baden-württembergischer Lebensmittelchemiker haben bereits vor Jahren ergeben, dass von den derzeit eingesetzten Tätowierfarben erhebliche gesundheitliche Risiken ausgehen können. Es kann nicht sein, dass Farbpigmente wie `Pigment Red 254`, die als Autolackfarbe `Ferrari Rot` für technische Zwecke entwickelt wurden, anstandslos für Tattoos verwendet werden dürfen. Diese Farben wurden niemals auf ihre gesundheitlichen Auswirkungen als Tätowierfarben untersucht und bewertet. Mit der heutigen Initiative will die grün-rote Landesregierung im Bundesrat einen Beschluss herbeiführen, damit die Bundesregierung hier endlich nachbessert.“

Wo sehen Sie konkreten Handlungsbedarf?

Bonde: „Wir brauchen dringend strengere Regelungen in der nationalen Tätowiermittelverordnung, die seit 1. Mai 2009 in Kraft ist. Als nächsten Schritt muss der europäische Gesetzgeber Rechtsvorschriften schaffen, die für ganz Europa gelten - so wie bei der EU-Kosmetikverordnung. Es ist schwer nachvollziehbar, warum für Farbstoffe wie Lidschatten, die vorübergehend und lediglich äußerlich aufgetragen werden, höhere Sicherheitsgrundsätze gelten als für Tätowiermittel, die ins Hautgewebe gespritzt werden, wo sie lebenslang bleiben.“ 

Wieso greift die aktuelle Verordnung zu kurz?

Bonde: „Die seit 2009 geltende Tätowiermittel-Verordnung beinhaltet zwar konkrete Verbote - etwa für Azofarbstoffe, die sich durch Sonnenlicht in krebserregende aromatische Amine spalten lassen. Diese Negativliste ist aber keineswegs ausreichend, da oft ganz andere Farbmittel verwendet werden, die keinerlei Gesundheitsprüfung durchlaufen haben. Ich fordere daher die Einführung einer Sicherheitsbewertung und einer Positivliste: Analog zur Kosmetik-Verordnung müssen Hersteller verpflichtet werden, die gesundheitliche Unbedenklichkeit ihrer Produkte nachzuweisen. Auf dieser Grundlage muss eine Positivliste von zugelassenen Inhaltsstoffen für Tätowierfarben erstellt werden."

Wie kann ich mich als Verbraucher schützen?

Bonde: „Wer sich tätowieren lassen will, sollte mögliche Risiken kennen und sich im Vorfeld umfassend informieren.“

Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg