Choose a languageChoisissez une langue:English Français



Sie sind hier: Startseite > Beziehungen zu Bund und Ländern

Beziehungen zu Bund und Ländern

Deutschlandkarte

Die 16 deutschen Länder

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat. Staatliche Aufgaben sind zwischen dem Bund und seinen 16 Ländern aufgeteilt.

Das föderative System wirkt damit einer politischen Machtkonzentration entgegen. Zu seinen Kennzeichen gehört, dass der Gesamtstaat Bundesrepublik wie auch die Länder selbst Staaten sind.

Die 16 deutschen Länder haben eigene Parlamente und Regierungen, eigene Behörden, Gerichte und selbstverständlich auch eigene Landesverfassungen.

Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mit und tragen somit für ihre eigenen Interessen und den Gesamtstaat im nationalen wie im europäischen Rahmen Verantwortung. In der Zusammenarbeit mit dem Bund und den anderen Ländern kommt daneben den regelmäßig stattfindenden Ministerpräsidentenkonferenzen besondere Bedeutung zu.


Meldungen zum Thema »Beziehungen zu Bund und Ländern«

  • Taten anstatt Gipfeltreffen 31.01.2012 "Wir brauchen keine weiteren Gipfeltreffen zur Integration mehr. Es liegt klar auf der Hand, welche Taten nun folgen müssen", sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an den Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt.
  • "Das Ziel ist ein faires System" 31.01.2012 Auf dem Verhandlungsweg sollen die Finanzbeziehungen der Länder neu geregelt werden. Ein neues, faires System "wird doch im Interesse aller sein", sagt Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Interview mit der Mittelbadischen Presse.
  • Baden-Württemberg hat Nachholbedarf bei Verkehrsinfrastruktur 31.01.2012 "Der vorgesehene Mitteleinsatz für das Schienennetz ist bei weitem nicht ausreichend. Mangelhaft ist aber auch die Finanzierungsperspektive beim Bundesfernstraßenbau", schreibt Minister Winfried Hermann in der Stellungnahme des Landes zum Investitionsrahmenplan 2011-2015.
  • Land muss bei Verhandlungen über Staatsvertrag mit der Schweiz einbezogen werden 30.01.2012 Baden-Württemberg muss nach den Worten der Lärmschutzbeauftragten des Landes, Gisela Splett, bei den Verhandlungen der deutschen Bundesregierung mit der Schweiz über einen Staatsvertrag zur Lösung des Fluglärmstreits einbezogen werden.

Mehr Meldungen zum Thema |Newsletter abonnieren