Beziehungen zu Bund und Ländern
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat. Staatliche Aufgaben sind zwischen dem Bund und seinen 16 Ländern aufgeteilt.
Das föderative System wirkt damit einer politischen Machtkonzentration entgegen. Zu seinen Kennzeichen gehört, dass der Gesamtstaat Bundesrepublik wie auch die Länder selbst Staaten sind.
Die 16 deutschen Länder haben eigene Parlamente und Regierungen, eigene Behörden, Gerichte und selbstverständlich auch eigene Landesverfassungen.
Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mit und tragen somit für ihre eigenen Interessen und den Gesamtstaat im nationalen wie im europäischen Rahmen Verantwortung. In der Zusammenarbeit mit dem Bund und den anderen Ländern kommt daneben den regelmäßig stattfindenden Ministerpräsidentenkonferenzen besondere Bedeutung zu.
