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Beziehungen zu Bund und Ländern

Deutschlandkarte

Die 16 deutschen Länder

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat. Staatliche Aufgaben sind zwischen dem Bund und seinen 16 Ländern aufgeteilt.

Das föderative System wirkt damit einer politischen Machtkonzentration entgegen. Zu seinen Kennzeichen gehört, dass der Gesamtstaat Bundesrepublik wie auch die Länder selbst Staaten sind.

Die 16 deutschen Länder haben eigene Parlamente und Regierungen, eigene Behörden, Gerichte und selbstverständlich auch eigene Landesverfassungen.

Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mit und tragen somit für ihre eigenen Interessen und den Gesamtstaat im nationalen wie im europäischen Rahmen Verantwortung. In der Zusammenarbeit mit dem Bund und den anderen Ländern kommt daneben den regelmäßig stattfindenden Ministerpräsidentenkonferenzen besondere Bedeutung zu.


Meldungen zum Thema »Beziehungen zu Bund und Ländern«

  • Peter Friedrich: Live aus dem Bundesrat 11.05.2012 Im Video-Interview "Live aus dem Bundesrat" erläutert Bundesratsminister Peter Friedrich die Themen der heutigen Sitzung, insbesondere die Steuerpläne der Bundesregierung, den europäischen Fiskalpakt und die Erneuerbaren Energien.
  • Beschluss des Bundesrats gegen die Solarkürzung gutes Signal 11.05.2012 "Im Vermittlungsausschuss haben wir die Chance, die Solarenergie und die Unternehmen der Solarbranche aus dem Würgegriff der Bundesminister Rösler und Röttgen zu befreien", sagte Umweltminister Franz Untersteller.
  • Kostenlose Beratung zur Altersvorsorge soll erhalten bleiben 11.05.2012 Mit klarer Mehrheit unterstützte der Bundesrat in der Plenarsitzung eine Gesetzesinitiative aus Baden-Württemberg, mit der die Fortführung der individuellen und kostenlosen Altersvorsorgeberatung durch die Rentenversicherung gewährleistet werden soll.
  • Votum für Regelung zur nachträglichen Therapieunterbringung 11.05.2012 Justizminister Rainer Stickelberger hat das Votum des Bundesrats für eine Regelung zur nachträglichen Therapieunterbringung begrüßt. "Der gemeinsame Einsatz eines großen Teils der Länder hat sich gelohnt", sagte er.

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